Saarland – Medieninformationen – Im Saarland höchste Online-Teilnahme am Zensus 2022

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| Statistisches Amt
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Im bundesweiten Vergleich zeigt die saarländische Bevölkerung die höchste Bereitschaft zur Teilnahme am Online-Meldeverfahren der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), so das Statistische Amt des Saarlandes.

Andere Bundesländer schauen neidvoll in Richtung Süd-Westen: Aktuell haben im Saarland bereits 53 Prozent aller angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum ihre Daten online gemeldet. Erste Rückmeldefrist ist der 25. Mai 2022: Wer bis dahin nicht online gemeldet hat, bekommt das gedruckte Formular zugeschickt. „Es wäre natürlich schön“, so der Zensusleiter des Statistischen Amtes des Saarlandes, Daniel Krämer, „wenn wir bis dahin die 60-Prozent-Marke knacken würden und bundesweit weiterhin eine überdurchschnittlich hohe Online-Antwortquote vorweisen könnten“.

Am 09. Mai wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden im Saarland für die Gebäude- und Wohnungszählung vom Statistischen Amt Saarland angeschrieben. Die Online-Meldung konnte und kann bequem über alle Endgeräte (z.B. Smartphone, Tablet) mit den individuellen Zugangsdaten erledigt werden. Die von den Auskunftspflichtigen bereitgestellten Daten werden ausschließlich in Rechenzentren des Bundes in Deutschland gesichert.

Trotz erster Online-Meldung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) sind für einige Bürger*innen die Zensus-Erhebungen noch nicht beendet. Die GWZ stellt nur einen Teil der Zensus-Befragungen dar. Zur Ermittlung der Bevölkerungszahlen sind seit dem 16. Mai für die nächsten zwölf Wochen knapp 1 000 Interviewerinnen und Interviewer für die persönlichen Befragungen im Einsatz. Befragt werden Bürgerinnen und Bürger von privaten Haushalten an Stichprobenanschriften sowie Bewohnerinnen und Bewohner an Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen. Für die Durchführung der Bevölkerungsbefragung vor Ort sind die eigens hierfür eingerichteten sieben Erhebungsstellen in den fünf Landkreisen, dem Regionalverband und der Stadt Saarbrücken zuständig.

Erhebungsbeauftragte kündigen den Befragungstermin schriftlich mit einem Terminankündigungsschreiben an. Das persönliche Interview ist erforderlich, um zunächst festzustellen, wer überhaupt an einer Anschrift wohnt. Es werden einige kurze Fragen kontaktarm an bzw. vor der Tür im persönlichen Gespräch erfragt. Die Mehrzahl an Haushalten wird auch um ihre Auskunft zu weiteren Fragen zu Bildung und Beruf aufgefordert, die auch online beantwortet werden kann. Hierzu überreichen die Interviewerinnen und Interviewer nach der kurzen persönlichen Befragung die individuellen Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Das Statistische Amt des Saarlandes würde sich auch hier über eine hohe Online-Quote freuen, da dies den Aufwand für alle Beteiligten deutlich verringert.

Beim Ausfüllen können natürlich auch Verwandte, (Enkel-)Kinder oder sonstige Personen des Vertrauens helfen. Bei Bedarf kann die Zusatzbefragung auf Wunsch auch im persönlichen Interview erledigt oder ein Papierfragebogen bereitgestellt werden.

Der Zensus 2022 ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie arbeiten – und eben auch wie sie wohnen. Das Ziel des Zensus ist eine Inventur zum Zensusstichtag (15. Mai 2022): Die Ermittlung der Einwohnerzahl und die flächendeckende Erfassung aller Wohnungen und Gebäude mit Wohnraum in der Gebäude- und Wohnungszählung.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de oder www.zensus.saarland.de

Die Sicherheit der Daten von Auskunftspflichtigen im Zensus hat für die amtliche Statistik höchste Priorität. Datenschutzrechtliche Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) werden strikt eingehalten. Bei der Erhebung personenbezogener Daten über das Online-Meldeverfahren hat das Statistische Bundesamt technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz auf allen Ebenen beachtet werden. Die Zensus-Homepage wird über das Informationstechnikzentrum Bund in Bonn als zentralem IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung betrieben.

Darüber hinaus besteht ein sogenanntes Rückspielverbot, d.h. den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder ist es zudem nicht zulässig, die beim Zensus ermittelten Informationen für andere Zwecke an Behörden weiterzugeben.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zensus Sie unter https://www.zensus2022.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html.  

Medienansprechpartner

Dipl.-Politologin, Master of Evaluation Koba Krause
Leitung SG A 1

Virchowstraße 7
66119 Saarbrücken

Quelle : Saarland.de

Titel Bilder: Symbolbilder Saarland by Pixabay.com

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