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Rehborn / Stuttgart, 17. Juni 2022 – Tod durch Messer der Landwirtschaftsmaschinerie: Während einer Mahd in Rehborn hatte ein Rehkitz am Samstag, den 28. Mai, keine Chance gegen die scharfen Klingen der Mähmaschinen. Laut einer Whistleblower-Meldung soll das Jungtier überfahren und so schwer verstümmelt worden sein, dass dem Rehkitz große Teile des Körpers abgetrennt und zerteilt wurden. Den Angaben der Whistleblowerin zufolge wurde dem verantwortlichen Landwirt bereits vier Wochen vor der Mahd angeboten, die betroffenen Grundstücke mit einer Drohne mit Wärmebildkamera abzufliegen. Dies wurde jedoch nicht in Anspruch genommen. Am Tag vor der Mahd soll einmal rund um das Grundstück gemäht worden sein, weitere Maßnahmen wurden nicht ergriffen. Am 28. Mai war die Mahd abgeschlossen. Die Zeugin bemerkte gegen 15:00 Uhr mehrere Greifvögel und Krähen und daraufhin die Hinterteile eines Kitzes sowie Teile von dessen Wirbelsäule. Vermutlich wurde auf der Fläche ein weiteres Rehkitz getötet: Drei Tage später entdeckte die Whistleblowerin in einiger Entfernung vom Fundort das abgetrennte Ohr eines Rehkitzes. Die Tierrechtsorganisation PETA erstattet heute bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Strafanzeige gegen den verantwortlichen Landwirt. Der Vorwurf: Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Naturschutzgesetz und das Strafgesetzbuch.
„Immer wieder werden Tierkinder, die nicht schnell genug fliehen können, von den scharfen Klingen der Mähmaschine aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt“, so Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Es ist schockierend, dass das Rehkitz vorsätzlich zerstückelt und einfach achtlos liegen gelassen wurde. Und dann wird geschwiegen, um solche Gräueltaten ja nicht publik werden zu lassen.“
Unterlassen von Schutzmaßnahmen ist strafbar
PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte und Landwirtinnen in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Verurteilungen – unter anderem des Landgerichts Offenburg, der Amtsgerichte Göttingen, Euskirchen, Celle und Forchheim – bestätigen, dass das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen strafbar ist. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Naturschutzgesetz fest, dass wildlebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen.
Messer der Landwirtschaftsmaschinerie töten und verletzen jährlich etwa 100.000 Rehe
In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Rehe bei Mäharbeiten schwer verletzt oder getötet. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen, wie flatternde Bänder oder Duftzäune, schrecken Rehmütter auf, die anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Weide im Vorfeld zu begehen oder moderne Infrarotsensoren – sogenannte Wildretter – zu nutzen, um die Felder abzusuchen.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
Überreste des in Rehborn getöteten Rehkitzes / © PETA Deutschland e.V.
Das Motiv steht hier zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Mähtod-Rehkitze
PETA.de/Whistleblower
Tierquälerei.de/Tierquälerei-melden
Pressekontakt:
Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]
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