Mit der neuen Richtlinie können zukunftsweisende Projekte – mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz – im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken gefördert werden. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro pro Projektjahr für bis zu vier Jahre. Neu ist, dass Projekte mit bis zu drei Förderphasen für das gleiche Anliegen bei Bedarf unterstützt werden können. Einen Förderantrag stellen können Gebietskörperschaften, Vereine, gemeinnützige Stiftungen sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Die neue Förderrichtlinie ist die Weiterführung der erfolgreichen Förderung des Heimatministeriums im Nachgang des Entwicklungsgutachtens aus 2015 für den bayerisch-tschechischen Grenzraum. Seit 2016 wurden insgesamt über 30 Leuchtturmprojekte finanziell unterstützt.
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