- Städtebauförderungsprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
- Stärkung der Ortszentren, Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Wiederbelegung von Brachflächen
- Mehr als 34 Millionen Euro von Bund und Land für 126 oberbayerische Gemeinden
Die Herausforderungen für die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden sind heute vielschichtiger denn je: schleichende Überalterung, stetig wachsende Digitalisierung unserer Gesellschaft, Klimawandel, Corona-Pandemie oder die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Mit der Städtebauförderung unterstützt der Freistaat Bayern Städte und Gemeinden. Das Förderspektrum reicht dabei von der Erstellung von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung, Stärkung und Wiederbelebung ihrer Zentren und Quartiere. Dieses Jahr erhalten 434 bayerische Städte und Gemeinden in der Bund-Länder-Städtebauförderung Fördermittel in Höhe von mehr als 193 Millionen Euro. Davon fließen 34 Millionen Euro nach Oberbayern. „Damit sind wir weiterhin ein verlässlicher Partner für die bayerischen Städte und Gemeinden“, so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.
„Erhaltung, Weiterentwicklung und Belebung der Stadt- und Ortszentren sind aber keine Selbstläufer. Es bedarf einer laufenden Ausrichtung der strategischen Stadtentwicklungspraxis, um die vorhandenen Qualitäten zu aktivieren und die aktuellen Herausforderungen ganzheitlich zu bewältigen“, so Bernreiter weiter.
Dank der Städtebauförderungsmittel kann dieses Jahr beispielsweise in der Gemeinde Bad Endorf das bisherige Haus des Gastes, ein ortsbildprägendes Gebäude, saniert und entsprechend den funktionalen Anforderungen mit Räumen für Vereine und kulturelle Einrichtungen erweitert werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Ortsmitte Bad Endorfs zu stärken und das Ortsbild nachhaltig aufzuwerten. In der Gemeinde Eitensheim kann mit Hilfe der Fördermittel mit der Neugestaltung der Freiflächen und Verkehrsanlagen in der Ortsmitte begonnen werden. Grundlage hierfür ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs. Angrenzend an die Aufwertung des öffentlichen Raumes führt die Gemeinde die Sanierung und Umnutzung des historischen und ortsbildprägenden Rossstalls im Carlshof durch. Die Gemeinde Penzing wird in diesem Jahr mit Städtebauförderungsmitteln beispielsweise bei der baulichen Umsetzung der Wiederbelebung des historischen Ortskerns unterstützt. Die Fördermittel werden hier beispielsweise für die Neugestaltung des St.-Martin-Platzes zur Verfügung gestellt.
Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Unsere Städte und Gemeinden sind unser Zuhause. Dort findet Gemeinschaft und Leben statt. Unser Zuhause ist – so wie weltweit andere Orte – von Klimaveränderungen betroffen. Der Hitze im Sommer folgt Regen, der zu katastrophalen Überflutungen wie im Berchtesgadener Land führen kann. Um unsere Kommunen stark für die Herausforderungen des Klimawandels zu machen, ist Klimaschutz ein Bestandteil der Städtebauförderung. Klimaanpassung wird also Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund.“
In Bayern werden in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 498 Maßnahmen in 434 bayerischen Kommunen gefördert. Zusammen mit den Mitteln der Kommunen stehen knapp 300 Millionen Euro für die Projekte zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger und örtliche Akteure können sich einbringen und sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg.
Förderschwerpunkte sind die bauliche Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen, der Erhalt und die Wiederbelebung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung. Schwerpunkte sind auch Maßnahmen des Klimaschutzes sowie zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur wie z.B. Parks oder Wasserspielplätze und zur Aufwertung des Wohnumfelds sowie des öffentlichen Raums. Die Programme leisten einen wertvollen Beitrag die Stadt- und Ortszentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. So können – Dank der Förderung – unter anderem Stadtteiltreffs und Bürgerhäuser für gemeinsame Aktivitäten, Begegnung und Integration ebenso entstehen wie barrierefreie Plätze und Grünanlagen mit attraktiven Spiel- und Aufenthaltsflächen.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer.
Für Fragen zu Maßnahmen in Oberbayern wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiete Städtebau, Tel. 089-2176-2216 und 089-2176-2579.
Eine Übersicht über die Programmkommunen und weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie im Anhang und im Internet unter http://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/index.php.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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