Förderung von Parkhäusern mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ausgeweitet: Baden-Württemberg.de

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Auch Sharing-Angebote im Fokus

Noch stärker als beim ersten Aufruf steht diesmal die Förderung von Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten im Fokus. So werden jetzt auch Fahrzeuge in Sharing-Systemen gefördert, um den Verkehr in den Quartieren zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität weiter zu steigern. Die Zielgruppe des zweiten Aufrufs sind Stadtwerke, Parkbetriebsgesellschaften sowie Unternehmen mit größeren Park- und Tiefgaragen. Die Förderung kann mit Bundesmitteln kombiniert werden, sobald von Bundesseite über die Weiterentwicklung der Förderung entschieden ist.

Die Kommunen werden dazu aufgerufen, vermehrt Gebrauch von den attraktiven Förderbedingungen für Quartiersgaragen zu machen. Über das Landesgemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) können Quartiersgaragen attraktiv mit bis zu 75 Prozent plus 15 Prozent Planungskostenpauschale gefördert werden. Voraussetzung ist der Rückbau von Parkplätzen auf der Straße in gleicher Größenordnung.

Förderung für bis zu 100.000 Parkplätze

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode 50 bis 100 E-Quartiershubs und Quartiersgaragen mit einer Größe von 100 bis zu 1.000 Parkplätzen zu fördern. Mit der jetzigen Förderung streben wir mindestens zehn weitere E-Quartiershubs an. Der Förderaufruf für Unternehmen ergänzt den bereits bestehenden Umbau von Quartiersgaragen für Kommunen und gibt den kommunalen Aufgabenträgern einen breiten Spielraum bei der Umsetzung ihrer zukunftsorientierten Quartierskonzepte“, erläuterte Minister Hermann.

Insgesamt stehen neben den Mitteln aus dem LGVFG weitere 14 Millionen Euro zur Errichtung von E-Quartiershubs bereit. Anträge können bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden.

Ministerium für Verkehr: E-Quartiershubs Förderaufruf

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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