BPOL NRW: Schritt zur Seite kam zu spät: Alkoholisierter Mann von Zug erfasst …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Schritt zur Seite kam zu spät: Alkoholisierter Mann von Zug erfasst Bundespolizei warnt vor Lebensgefahren im Gleisbereich

Attendorn/Finnentrop (ots)

Gestern Abend (3. August) kam es auf der freien Strecke kurz nach dem Bahnhof Attendorn zu einem Personenunfall, bei dem ein 35-Jähriger schwere Verletzungen erlitt. Nach Zeugenaussagen ging der Mann auf den Gleisen und verließ diesen erst kurz vor Passieren der Bahn. Leider kam es trotz eingeleiteter Schnellbremsung zur Kollision und in der Folge zu schweren Verletzungen. Die Bundespolizei warnt vor unbefugtem Betreten der Gleise und ermittelt nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Mittwochabend gegen 22:30 Uhr bemerkte der Triebfahrzeugführer der HLB 61884 (Hessische Landesbahn) auf seiner Fahrt nach Finnentrop kurz hinter dem Bahnhof Attendorn einen Mann im Gleisbereich. Sofort leitete er eine Schnellbremsung ein und sah, wie der Gleisläufer kurz vor der Vorbeifahrt des Zuges einen Schritt zur Seite, aus dem Gleisbereich heraus, machte. Eine Kollision zwischen Person und Zug konnte jedoch nicht mehr verhindert werden, so dass der Mann neben den Gleisen mit Verletzungen am Oberkörper und Oberschenkel liegen blieb.
Während alarmierte Rettungskräfte die Erstversorgung übernahmen, leiteten Einsatzkräfte der Bundespolizei Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Nach Zeugenaussagen nutzte der alkoholisierte Mann (gemessene Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille) mit indischer Staatsangehörigkeit vor dem Unfall die Hessenbahn selbst. Da er andere Reisende belästigte, wurde er am Bahnhof Attendorn von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Die veranlasste Streckensperrung wurde am Folgetag gegen 00:10 Uhr wieder aufgehoben. Es kam insgesamt zu 100 Minuten Verspätung im Bahnverkehr sowie zum Ausfall eines Zuges. Am betroffenen Zug entstand kein Sachschaden, die 15 Fahrgäste wurden durch die Schnellbremsung nicht verletzt.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Lebensgefahren im Gleisbereich:

   - Züge können nicht ausweichen, nähern sich nahezu lautlos und 
     haben einen langen Bremsweg!
   - Durch die Sogwirkung können auch nah entfernte Gegenstände oder 
     Personen an den Zug herangezogen werden!
   - Das Betreten der Gleise ist nur an zugelassenen Bahnübergängen 
     gestattet!

Rückfragen bitte an:

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Christin Fußwinkel

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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