Umzug in die erste eigene Wohnung

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Umzug in die erste eigene Wohnung


Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Umzug in die erste eigene Wohnung

Die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale hilft, im Umzugsstress den Überblick zu behalten

Ein neues Ausbildungsjahr hat begonnen und der Start des Wintersemesters steht vor der Tür. Viele junge Menschen ziehen in diesem Lebensabschnitt in die erste eigene Wohnung. Mit dem Umzug ändert sich jedoch nicht nur die Adresse. Es gibt einiges, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Welche Versicherungen benötige ich, wenn ich zu Hause ausziehe? Was ist mit Verträgen für Strom, Telefon und Internet? Wie viel Geld muss ich für einen Umzug einplanen? Ein neues, interaktives Tool der Verbraucherzentralen bietet einen umfassenden Überblick und erstellt eine individuelle To-do-Liste, damit nichts vergessen wird. Neben nützlichen Tipps zu wichtigen Fristen, Mietrecht und vielem mehr hilft das Tool auch dabei, Sparpotenziale zu entlarven, gute und günstige Verträge zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Darauf sollten Azubis und Studierende unter anderem achten:

  • Mietvertrag Der Mietvertrag sollte sorgfältig gelesen werden. Am besten informiert man sich vorab über Rechte und Pflichten als Mieter:in, um unzulässige Klauseln im Mietvertrag zu erkennen. Bei unter 18-Jährigen müssen die Eltern dem Vertrag grundsätzlich zustimmen. Oft verlangen Vermieter:innen bei jungen Menschen mit geringem Einkommen zudem eine Bürgschaft der Eltern. Mit dem Beginn des Mietverhältnisses wird auch die Mietkaution fällig. Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und kann in bis zu drei Raten gezahlt werden.
  • Konto Für Auszubildende und Studierende ist das Girokonto meist gratis. Wer auf persönlichen Kontakt in einer Geschäftsstelle Wert legt, für den ist ein Geldinstitut mit eigenem Filialnetz wichtig. Wer Bankgeschäfte gern per Onlinebanking erledigt, für den ist die Kontoführung bei einer Direktbank die richtige Wahl. Das Konto übers Internet zu führen, ist in der Regel günstiger. In punkto Bargeldbezug sollte darauf geachtet werden, dass an ausreichend Automaten in der Region möglichst kosten- und problemlos Geld abgehoben werden kann.
  • Versicherungen Die Krankenversicherung und die private Haftpflichtversicherung sind für jede:n ein Muss. Auszubildende sind in der gesetzliche Krankenversicherung in der Regel pflichtversichert. Studierende können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden. Aber Achtung: Wer beim Studentenjob mehr als 470 Euro verdient, muss sich selbst in der studentischen Krankenversicherung versichern. Für den Job in den Semesterferien gelten aber Ausnahmen, da darf auch mal mehr verdient werden. Genauso unverzichtbar wie die Krankenversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Wenn die Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen. Dazu zählen unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium. Einige Anbieter haben eine Altersgrenze bei 25 Jahren, die kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.
  • Stromvertrag Die steigenden Energiepreise machen die Suche nach einem günstigen Stromanbieter aktuell sehr schwierig. Einige Energieversorger bieten keine Sondertarife für Neukund:innen mehr an, so dass das Angebot verfügbarer Tarife geringer geworden ist. Vergleichsportale können eine erste Orientierung über Angebote und Preise bieten. Allerdings stimmen zurzeit oftmals die Preise der ausgewiesenen Tarife in den Portalen nicht. Viele Portale beziehen zudem die Grundversorgungstarife nicht ein. In manchen Städten ist die Grundversorgung im Moment jedoch die günstigste Option. Hier lohnt sich das gezielte Nachfragen beim lokalen Energieversorger.
  • Internetanschluss Wer umzieht, der kann seine Verträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Laufzeit oder sonstiger Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Wenn der Festnetzanbieter die vereinbarte Leistung, wie zum Beispiel die Internetgeschwindigkeit, am neuen Wohnort nicht erbringen kann, haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Wer erstmals einen Telekommunikationsvertrag abschließt, sollte sich zunächst Gedanken über den eigenen Bedarf machen. Wie schnell soll zum Beispiel die Datenübertragung sein? Wer seinen Bedarf kennt, kann auch die Preise unterschiedlicher Anbieter besser vergleichen. Dabei helfen Produktinformationsblätter, die verpflichtend den Kund:innen bereitgestellt werden müssen. Beim Abschluss der Verträge ist genaues Hinschauen gefragt: Manchmal ist ein günstiger Einstiegspreis eine versteckte Kostenfalle, weil sich der Preis nach dem ersten Jahr deutlich erhöht und eine Kündigung erst nach 24 Monaten möglich ist.

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