Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart stieß im Rahmen der polizeilichen Grenzkontrolle am Dienstagmittag (13.09.2022) auf einen Passagier, gegen den zwei Haftbefehle vorlagen.
Nach Ankunft eines Fliegers aus Istanbul kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 42-jährigen, deutschen Fluggast und stellten hierbei fest, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Tübingen mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen wegen versuchter Nötigung und Steuerhinterziehung gesucht wird.
Der Mann wurde festgenommen und in die Diensträume der Bundespolizei verbracht, wo ihm die Haftbefehle eröffnet wurden.
Der Verurteilte konnte die gesamte Geldstrafe samt Verfahrenskosten in Höhe von knapp 1260 Euro bezahlen und somit eine Haftstrafe abwenden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzte der Passagier seinen Weg fort.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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