Steuerstrafverfahren eingeleitet
Am Nachmittag des 27. September 2022 prüften Beamte des Hauptzollamts Erfurt im Rahmen einer Steueraufsicht ein Geschäft in Arnstadt. Auf Nachfrage der Beamten verneinte der 51-jährige Inhaber, dass er Alkohol, Kaffee, Tabak oder andere verbrauchsteuerpflichtige Waren zum Verkauf anbietet. Jedoch standen allein rund 48 Kilogramm unversteuerter Kaffee, welche aus den Niederlanden importiert worden waren, gut sichtbar im Regal.
Nach weiterer Prüfung entdeckten die Zöllner hinter der Tiefkühltruhe einen Karton mit der Aufschrift Sonnenblumenkerne. Statt der Sonnenblumenkerne stellten die Beamten jedoch zehn Kilogramm Wasserpfeifentabak, ebenfalls unversteuert, fest.
Da der Geschäftsinhaber keine Verzollungsnachweise vorlegen konnte, wurde gegen ihn ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die entstandenen Steuern in Höhe von rund 600 Euro entrichtete der Besitzer noch vor Ort.