BUND-Kommentar vom 10. Oktober 2022
Gaspreisbremse muss Grundbedürfnisse schützen und Luxusverbräuche bestrafen
Zum Vorschlag der Gaspreiskommission erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
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„Den Schutz von Grundbedürfnissen an Energie hätte die Expert*innenkommission stärker gewichten müssen. Ein lebensnotwendiges Grundkontingent an Strom und Gas sollte vollständig bezahlbar sein. Gleichzeitig müssen die Preise für darüber hinausgehende Verbräuche stark steigen. Damit könnte auch die Entlastung für die Befriedigung von Grundbedürfnissen gegenfinanziert und der Staatshaushalt entlastet werden. Werden Vorjahresverbräuche als Grundlage für die Gaspreisbremse herangezogen, muss außerdem der Grenzwert bei sehr hohen Verbräuchen strenger angelegt werden. Das ist notwendig, um die Subvention von Luxusverbräuchen zu verhindern und um Menschen, die bereits früher sehr sparsam gelebt haben, nicht zu benachteiligen.
Dennoch: Die Gaskommission hat grundsätzlich die richtigen Prioritäten zur Ausgestaltung einer Gaspreisbremse gesetzt. Schnelligkeit, Wirksamkeit, und Einsparanreize und die Beschleunigung der Transformation sind dringend gefragt, um eine passende staatliche Antwort auf die Energieversorgungskrise zu definieren. Über die Details muss aber weitergesprochen werden. Mit der neuen Normalität an den Energiemärkten werden viele Haushalte zu kämpfen haben, deswegen muss die Gaspreisbreme aufzeigen, wie eine verlässliche soziale Absicherung des Energieverbrauchs aussehen kann. Die Politik muss die Vorschläge der Expert*innenkommission nun nachjustieren und eine klare Botschaft für eine bezahlbare Grundversorgung und gleichzeitig ein Ende der Energieverschwendung senden. Für die Industrie müssen dringend flankierende Maßnahmen, wie ein Effizienzgesetz mit verbindlichen Sektorzielen, auf den Weg gebracht werden, damit sie den Einsparanforderungen gerecht wird.“
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Original Quelle Presseportal.de
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