Statistisches Bundesamt: Ein Drittel der internationalen Studierenden bleibt langfristig in Deutschland

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Pressemitteilung Nr. 435 vom 12. Oktober 2022

  • Von 2006 bis 2021 wurden über 600 000 Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erteilt
  • Mehr als ein Drittel nach zehn Jahren weiterhin in Deutschland, darunter die meisten zu Erwerbszwecken oder eingebürgert

WIESBADEN – Von 2006 bis 2021 haben 612 000 internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in Deutschland erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist mehr als ein Drittel derjenigen, die zwischen 2006 und 2011 ein Studium in Deutschland begonnen haben, langfristig in Deutschland geblieben. Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und demografischem Wandel stellen Studierende aus Nicht-EU-Staaten somit eine wichtige Ressource für den deutschen Arbeitsmarkt dar.

Die meisten ehemaligen internationalen Studierenden haben die chinesische Staatsangehörigkeit

Rund 184 200 internationale Studierende erhielten zwischen 2006 und 2011 erstmals einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in Deutschland. Laut Ausländerzentralregister lebten nach fünf Jahren noch 48 % und nach zehn Jahren noch 38 % von ihnen weiterhin in Deutschland. Nach aktuellen Auswertungen der OECD liegt die Bleibequote von internationalen Studierenden in Deutschland ähnlich hoch wie in Kanada und gehört damit zu den höchsten unter den OECD-Ländern.

Die meisten internationalen Studierenden, die zwischen 2006 und 2011 erstmals einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erhielten, hatten die chinesische Staatsangehörigkeit (36 000 Personen). Von ihnen waren 29 % nach zehn Jahren noch in Deutschland aufhältig. US-amerikanische Studierende bildeten die zweitgrößte Gruppe mit 13 000 Personen, davon waren zehn Jahre später noch 14 % in Deutschland. Von den 12 000 russischen Staatsangehörigen waren zehn Jahre später noch knapp die Hälfte (47 %) in Deutschland, von den 10 000 türkischen Studierenden noch 28 %.

Nach zehn Jahren knapp ein Drittel mit Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken

Von den internationalen Studierenden, die nach zehn Jahren weiterhin in Deutschland lebten, hatten 32 % einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken. Dieser Anteil fiel unter ehemaligen chinesischen Studierenden mit 53 % am höchsten aus, während er für US-amerikanische, russische und türkische Staatsangehörigkeiten zwischen 30 % und 36 % lag.

Viele internationale Studierende integrieren sich nach ihrem Studium in Deutschland nicht nur erfolgreich auf dem hiesigen Arbeitsmarkt, sondern entscheiden sich für eine Einbürgerung. Nach zehn Jahren hatten 28 % der ehemals internationalen Studierenden, die noch in Deutschland lebten, die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch hier zeigen sich Unterschiede zwischen den Staatsangehörigkeiten. So lag der Anteil der nach zehn Jahren Eingebürgerten unter den türkischen Studierenden mit 24 % zwar unter dem Durchschnitt, fiel aber dennoch höher aus als bei internationalen Studierenden mit russischer (12 %), chinesischer (10 %) und amerikanischer Staatsangehörigkeit (3 %). Überdurchschnittliche Anteile an Eingebürgerten waren nach zehn Jahren beispielsweise unter kamerunischen (50 %), brasilianischen (34 %) und indischen (32 %) Studierenden zu beobachten.

Auch familiäre Gründe können ein Motiv sein, langfristig in Deutschland zu bleiben. 21 % der internationalen Studierenden, die nach 10 Jahren noch in Deutschland lebten, hatten einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Im Vergleich der ausgewählten Staatsangehörigkeiten fiel dieser Anteil vor allem bei russischen Studierenden (38 %) hoch aus.

Weitere Informationen:

Weitere Vergleiche zwischen Deutschland und anderen OECD-Ländern beispielsweise zu Bleibequoten oder Studienfächern finden Sie im International Migration Outlook 2022 der OECD.

Methodische Hinweise:

Die Angaben beruhen auf einer Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters. Das Statistische Bundesamt erhält jährliche Registerauszüge mit Stichtag 31. Dezember für die statistische Aufbereitung. Seit dem Jahr 2006 können auf Grundlage der jährlichen Datenauszüge Verlaufsbetrachtungen durchgeführt werden. In der Verlaufsbetrachtung können jedoch unterjährige Veränderungen zwischen den Stichtagen nicht berücksichtigt werden.

Personen, die im Vorjahr mit einem Aufenthaltstitel registriert waren und im Folgejahr aus dem Register gelöscht wurden, gelten als eingebürgert. Dabei kann es sich in geringem Umfang auch um Korrekturen fehlerhafter Datensätze handeln.

Zu den internationalen Studierenden, die nach zehn Jahren freizügigkeitsberechtigt sind, zählen hauptsächlich Personen aus Staaten, die zwischenzeitlich in die Europäische Union eingetreten sind (Rumänien und Bulgarien im Jahr 2007, Kroatien im Jahr 2013). Ebenso sind Angehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern freizügigkeitsberechtigt.

Die vorliegende Analyse bezieht alle internationalen Studierenden ein, die zwischen Anfang 2006 und Ende 2011 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium erhalten haben. Die Ergebnisse im International Migration Outlook der OECD basieren auf den einzelnen Erteilungsjahren 2010 und 2015.

Quelle : destatis.de

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