Zoll online – Pressemitteilungen – „Kalter Kaffee“ nach Dänemark

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Kiel, 26. Juli 2017

Zoll leitet Steuerstrafverfahren ein

Lübecker Zollbeamte des Hauptzollamts Kiel kontrollierten am 24. Juli 2017 am Lübecker Skandinavienkai einen mit der Fähre aus Lettland einreisenden Lkw.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Lkw mit 2.638 Kilogramm Kaffee beladen war, der von Lettland über Deutschland nach Dänemark verbracht werden sollte.
Für die verschiedenen Kaffeesorten konnte der Fahrer keine für diese verbrauchsteuerpflichtige Ware erforderliche Durchfuhrbescheinigung vorlegen.

Da eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500 Euro nicht geleistet werden konnte, wurde der Lkw bei einer Spedition entladen und die Kaffeeladung sichergestellt.

Neben der Entrichtung der fälligen Kaffeesteuer fallen auch noch die Kosten für die Entladung sowie die Lagerung des Kaffees an.

Erst vor fünf Wochen fielen den Zöllnern an gleicher Stelle über eine Tonne Kaffee in die Hände, der offensichtlich auch für Dänemark bestimmt war.

Zusatzinformation

Kaffee unterliegt der Kaffeesteuer nach dem Kaffeesteuergesetz. Soll Kaffee durch die Bundesrepublik Deutschland in ein anderes Land verbracht werden, so ist die Durchfuhr von dem Beförderer zuvor dem Zoll anzuzeigen.

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Quelle : Zoll.de

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