385.000 Euro Förderung für Jazz-Kultur: Baden-Württemberg.de

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Mit neu aufgelegten Förderprogrammen mit einem Volumen von 385.000 Euro unterstützt das Land im Jahr 2024 die Jazzlandschaft in Baden-Württemberg.

Das Kunstministerium unterstützt auch im kommenden Jahr die Jazzlandschaft in Baden-Württemberg mit insgesamt 385.000 Euro. Mehrere Förderprogramme werden wieder neu aufgelegt. Mit ihnen werden nicht nur Auftritte von Jazzmusikerinnen und Jazzmusikern in Baden-Württemberg und darüber hinaus gefördert, sondern auch Jazz-Clubs sowie Jazz-Festivals. Die Antragsverfahren laufen.

Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Baden-Württemberg ist ein Jazzland par excellence, die kunstvollen, lauten, improvisierten, unharmonischen und harmonischen Klänge sind der Herzschlag des Landes, und die Landesregierung sorgt dafür, dass das Herz kraftvoll weiter schlägt: Wir fördern Auftritte von Künstlerinnen und Künstlern in Baden-Württemberg sowie im Ausland, wir stärken die Clubs und die Festivals und präsentieren den Jazz made in Baden-Württemberg auf der internationalen Bühne. Deshalb brauchen wir diese Förderung dringender denn je – das Kulturleben und das Publikumsverhalten hat sich mit der Pandemie stark verändert. Durch die Förderprogramme schaffen wir Kontinuität und Verlässlichkeit und stellen 2023 insgesamt 385.000 Euro für unsere Jazzlandschaft bereit.“

Hiesige Jazzszene auch über Landesgrenzen bekannt machen

Die Förderlinien unterstützen die Jazzszene in Baden-Württemberg. Die Musikerinnen und Musiker erhalten die Möglichkeit, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs auch außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Ensembles und Festivalveranstaltern zur Verfügung.

Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerinnen- bzw. Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2023 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Die Anträge wickelt der Jazzverband ab.

Anträge bis 15. Januar 2023 einreichen

Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Die Anträge können beim Jazzverband bis 15. Januar 2023 eingereicht werden. Die Abwicklung dieser Anträge erfolgt durch den Jazzverband.

Das Land wird im Rahmen der jazzahead! 2023 neben dem Programm am Gemeinschaftsstand „Jazz Baden-Württemberg“ Ende April 2023 eine „Baden-Württemberg Clubnight“ veranstalten. Drei Ensembles aus Baden-Württemberg sollen sich dort live präsentieren können. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, die Exportförderung des Landes bekannter und die internationalen Festivals auf die Jazzszene aus Baden-Württemberg aufmerksam zu machen. Anträge können beim Jazzverband bis 18. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Abwicklung dieser Anträge erfolgt auch durch den Jazzverband.

Zur Förderung von Jazzfestivals können bis zu 8.000 Euro je Festival beantragt werden, sofern baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind. Anträge dürfen ebenfalls bis zum 15. Januar 2023 an das Ministerium gerichtet werden.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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