BPOLI-Flugh. STR: Falscher Polizist und weitere Gesuchte am Flughafen Stuttgart …

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Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)

Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart vollstreckte am Dienstag, den 30.11.2022 vier Haftbefehle.

Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul stießen die Beamten zunächst bei einem 38-jährigen türkischen Fluggast auf einen internationalen Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte die Untersuchungshaft des Mannes wegen Betrugstaten angeordnet. Er soll sich mit Mittätern bei einem Ehepaar telefonisch als Polizei ausgegeben und wahrheitswidrig behauptet haben, dass es in ihrer Nachbarschaft zu Einbruchdiebstählen gekommen sei, weshalb das Ehepaar ihre Wertsachen in Sicherheit bringen sollte. Mit einem weiteren Anruf, bei der sich die Gegenstelle als Staatsanwaltschaft ausgab, wurden die Angaben der angeblichen Polizei bestätigt. Das getäuschte Ehepaar hob daraufhin bei der Bank Bargeld in Höhe von 28.000 Euro ab, packte dieses mit Schmuck im Wert von 100.000 Euro und Dokumenten, u.a. Testamente und Reisepässe, in eine Tasche und übergaben diese an ihrer Wohnungstür vermeintlich dem Beschuldigten.

Am Mittag wurde eine 35-jährige amerikanische Mutter, in Begleitung ihrer beiden minderjährigen Kinder, bei der Ausreisekontrolle nach New York über Amsterdam zunächst festgenommen. Hier lagen gleich mehrere Ausschreibungen vor, da die Mutter wegen Entziehung Minderjähriger gesucht wurde. Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe lag eine Ausreiseuntersagung aller drei Personen aus Deutschland, mit der Ausnahme nach Amerika, vor. Nach Rücksprache mit der dortigen Vorsitzenden Richterin sollte die Ausreise der Familie gestattet werden, da damit das Ziel der Ausschreibung, die Kinder in die USA rückzuführen, nachgekommen werde. Die dreiköpfige Familie wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen zum Abfluggate verbracht.

Unmittelbar im Anschluss kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 34-jährigen afghanischen Herrn im Terminal des Flughafens. Die Beamten stellten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Beförderungserschleichung fest und verhafteten den Mann. Der Verurteilte konnte die Geldstrafe samt Kosten in Höhe von 200 Euro bezahlen und wurde am gleichen Abend frei gelassen.

Eine vierte Festnahme am Nachmittag erfolgte bei einer zollrechtlichen Überprüfung eines Fluges aus Lissabon. Hierbei wurde ein 27-jähriger indischer Fluggast mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Vergehen nach dem Freizügigkeitsgesetz festgestellt. Der Zoll übergab den Reisenden an die Bundespolizei, welche diesem den Haftbefehl eröffnete. Der Verurteilte konnte die Geldstrafe samt Verfahrenskosten in Höhe von 4.580 Euro bezahlen und eine Gefängnisstrafe abwenden. Die Einreise wurde dem Herrn im Anschluss gestattet.

Rückfragen bitte an:

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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