Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Hannover (ots)
Am Samstag, den 10. Dezember, wurde eine 49-jährige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Fluges aus Pristina durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Die Fahndungsabfrage ergab, dass die Frau durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim zur Fahndung ausgeschrieben war. Wegen des Verdachtes eines besonders schweren Falles des Diebstahls musste eine Sicherheitsleistung von 2.000 EUR hinterlegt werden, da die Beschuldigte im Geltungsbereich des Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Da die Reisende vor Ort nur 500 EUR bezahlen konnte, bat sie einen Bekannten, den fehlenden Betrag auf der Dienststelle zu entrichten. Dieser brachte das Geld tatsächlich umgehend zur Bundespolizei am Flughafen Hannover, so dass die 49-jährige ihre Reise fortsetzen konnte.
Schon am Freitag wurden ein 52-jähriger und ein 34-jähriger am Flughafen Hannover durch die Bundespolizei festgenommen. Der 52-jährige wurde durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Festnahme ausgeschrieben, da er seine Geldstrafe auf Grund eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht bezahlt hatte. Nach Zahlung von 87,90 EUR incl. Kosten konnte der Mann so eine Haftstrafe von einem Tag abwenden.
Der 34-jährige wurde bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat den Mann per Haftbefehl gesucht, da sich der Verurteilte auf die ergangene Ladung zum Haftantritt nicht gestellt hat. Wegen Betruges waren noch 600 EUR plus 81 EUR Kosten offen. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte der 34-jährige weiterfliegen und musste nicht für 60 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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