Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Essen (ots)
Am Dienstagmorgen (21. Dezember) kontrollierten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof eine Frau. Diese wurde gleich dreimal von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht.
Gegen 07:45 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen. Dabei hielten sie eine 35-Jährige an und unterzogen diese einer Kontrolle. Da die Deutsche keine Ausweisdokumente mit sich führte, machte sie mündliche Angaben zu ihrer Person. Ein Fingerabdruckscan bestätigte wenig später die Identität zweifelsfrei.
Die Beamten ermittelten, dass die Essenerin von der Staatsanwaltschaft Essen gleich dreimal zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Das Amtsgericht Essen hatte die Gesuchte rechtskräftig im Dezember 2019 wegen Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro und im Oktober 2021 wegen Ausübung der verbotenen Prostitution in zwei Fällen ebenfalls zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Essen dann erneut Haftbefehl gegen die Frau erlassen, da sie bereits im April 2021 wegen Erschleichens von Leistungen in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde.
Einen Teil der ersten Geldstrafe hatte die bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Frau zuvor beglichen, so dass sie noch eine Rest-Ersatzfreiheitsstrafe von 38 Tagen zu verbüßen hat.
Da die Verurteilte die geforderte Gesamtsumme in Höhe von 1.720 Euro jedoch nicht aufbringen konnte, wurde sie festgenommen und anschließend für insgesamt 310 Tage in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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