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Frankfurt am Main, 1. September 2017
Hauptzollamt kontrolliert Frankfurter Gastronomiebetriebe
Am 22. August 2017 kontrollierten Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet. Der Fokus der Kontrollen lag auf Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Im Rahmen einer Überprüfung wurde ein pakistanischer Arbeitnehmer in einem Kiosk kontrolliert. Bei seiner Befragung machte er widersprüchliche Angaben zu seinen Personalien. Daraufhin wurde er zur Identitätsfeststellung zu einem Polizeirevier gebracht. Dort stellte sich heraus, dass sich der 22-Jährige illegal im Bundesgebiet aufhält. Er wurde vorläufig festgenommen.
Bei einer weiteren Kontrolle in einer Bar trafen die Beschäftigten eine 28-jährige bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige an, die keinen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung vorweisen konnte. Sie wurde wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam überstellt.
Die Ermittlungen gegen die Arbeitgeber dauern an.
In 2016 führte das Hauptzollamt Frankfurt am Main umfangreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen bei 275 Arbeitgebern durch. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 45.995.509 Euro.
1.192 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden eingeleitet, 889 Verfahren abgeschlossen. Die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beläuft sich auf 222.575 Euro. 195 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet und 224 Verfahren abgeschlossen. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beträgt insgesamt acht Jahre auf Bewährung.
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Quelle : Zoll.de
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