Aus der Sitzung des Senats am 10. Januar 2023:
Auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, hat sich der Senat in seiner heutigen Sitzung mit dem Entwurf eines „Gesetzes über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ befasst. Dieses Gesetz soll nach dem aktuellen Planungsstand zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung (LEA) rechtlich umsetzen.
Derzeit sind die zwölf Bezirksämter für Vorbereitungsarbeiten und Anspruchseinbürgerungen zuständig. Im Übrigen entscheidet die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (SenInnDS). Durch die Zentralisierung beim LEA, ein digitales Verfahren und eine einheitliche, einbürgerungsfreundliche Entscheidungspraxis sollen Einbürgerungsverfahren beschleunigt und die Einbürgerungsquote im Land Berlin erhöht werden. Daher werden aktuell in dem vom Senat aufgesetzten Zentralisierungsprojekt die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beim LEA unter Fachaufsicht der SenInnDS zu bündeln.
Mit einer Zentralisierung im LEA lassen sich die größtmöglichen Synergieeffekte erzielen, und es wird eine frühzeitige und gezielte Beratung der Eingewanderten ermöglicht. Das LEA ist eine moderne Publikumsbehörde und verfügt über eine umfassende Expertise im Themenfeld Migration und Integration. Da es die Einwandernden in Berlin von Anfang an begleitet, ist es konsequent, auch die Einbürgerung im LEA zu verankern. Dadurch können die Kompetenzen des LEA als effiziente, digitale und zukunftsorientierte Behörde für die Einbürgerung genutzt werden.
Innensenatorin Iris Spranger: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, Einbürgerungen in Berlin zu fördern und zu beschleunigen. Mit der Einbürgerung im Landesamt für Einwanderung wird ein wichtiger Schritt zur Integration und Partizipation gegangen. Die Staatsangehörigkeit ist wesentlich für die politische und damit auch die gesamtgesellschaftliche Teilhabe.“
Der Gesetzentwurf wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.
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