Im „Lieblichen Taubertal“ werden eine Vielzahl von liebgewonnenen Bräuchen und Traditionen gepflegt. Im Februar liegt der Schwerpunkt auf den Themen Fasnacht und Fasching, aber auch andere Termine sorgen für einen abwechslungsreichen Veranstaltungskalender.
Fünfte Jahreszeit erreicht ihren Höhepunkt in Assamstadt und Freudenberg
In Assamstadt, alias Schlackohrhausen, hat die fünfte Jahreszeit einen besonders hohen Stellenwert. Verschiedene Veranstaltungen wie Prunksitzungen, Frauenfastnacht und eine Kindersitzung lassen die Narrenherzen höherschlagen. Der Höhepunkt der närrischen Tage ist der große Umzug, der sich traditionsgemäß am Rosenmontag durch den Ort schlängelt. Ebenfalls am Rosenmontag findet der Freudenberger Straßenfasching statt – gelebte Fasnachtstradition seit vielen Jahren. Neben dem bunten Treiben in den Kellern und Gassen der Altstadt können die Besucherinnen und Besucher bei Kaffee und Kuchen eine Auszeit genießen.
Rothenburg ob der Tauber und seine „Sagen, Geschichten und Anekdoten“
Im Rahmen des Weltgästeführertags finden am Samstag, 18., und Sonntag, 19. Februar, in Rothenburg ob der Tauber sechs Stadtführungen rund um das Motto „Sagen, Geschichten und Anekdoten“ statt. Die kostenlose Veranstaltungsreihe wird vom Verein der Rothenburger Gästeführer organisiert. Im Programm sind spannende Führungen wie „Ach, wos’d ned seggst!“ oder „Wie es damals war: Legenden, Sagen und G’schichten aus Rothenburg“.
„Women only“ in Bronnbach – Alternativprogramm für Frauen in der Narrenzeit
Auf Weinfreundinnen und -freunde warten Weinproben der besonderen Art: am Donnerstag, 16. Februar, findet im Kloster Bronnbach die Weinprobe „Women only“ – also nur für Frauen – statt. Das Weingut Hofäcker in Weikersheim-Queckbronn bietet am Samstag, 18. Februar, eine kombinierte Verkostung von Wein und Schokolade an.
Weitere Veranstaltungen in der Ferienregion „Liebliches Taubertal“ und detaillierte Informationen zu den genannten Veranstaltungen gibt es auf der Webseite www.liebliches-taubertal.de in der Rubrik Events. Veranstalter können ihre Termine zur Veröffentlichung ihrer jeweiligen Kommune melden.
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