Aus der Sitzung des Senats am 28. März 2023:
Der Senat wird die Berliner Kultureinrichtungen und –veranstaltenden bei der Inanspruchnahme der Mittel aus dem Kulturfonds Energie des Bundes unterstützen und hat heute auf Vorlage des Senators für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, den Beitritt zur Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder beschlossen.
Der Bund stellt rückwirkend zum 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mittel im Umfang von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftstabilisierungsfonds zur Verfügung, um die erhöhten Kosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger wie Gas und Fernwärme zu kompensieren. Antragsberechtigt sind öffentliche und privatrechtliche Akteure: Kultureinrichtungen mit einem öffentlich zugänglichen Kulturangebot sowie Kulturveranstalterinnen und -veranstalter, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind.
Die 9. Kulturministerkonferenz hatte dem Beitritt der Länder zur Verwaltungsvereinbarung am 15. März 2023 zugestimmt. Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an und die Freie und Hansestadt Hamburg stellt für alle Länder eine IT-Plattform für die Abwicklung des Programms bereit.
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