Verbraucherzentrale NRW erneut erfolgreich gegen Liebscher & Bracht

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Verbraucherzentrale NRW erneut erfolgreich gegen Liebscher & Bracht


Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Verbraucherzentrale NRW erneut erfolgreich gegen Liebscher & Bracht

Landgericht Frankfurt am Main verhängt Vertragsstrafe wegen der Wiederholung unzulässiger Werbeaussagen des Schmerztherapie-Anbieters

  • Die Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH hatte erneut mit unzulässigen Angaben für „Premium-Nahrungsergänzungsmittel“ geworben und damit gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen
  • Das Gericht verhängte daraufhin eine Vertragsstrafe
  • Schmerzgeplagte Menschen müssen vor irreführender Werbung geschützt werden, betont die Verbraucherzentrale NRW

Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale NRW ist erneut erfolgreich gegen irreführende Werbung im Online-Shop von Liebscher & Bracht vorgegangen. Bereits im März 2022 hatte die Firma sich verpflichtet, unter anderem bestimmte Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel im Onlineangebot zu unterlassen. Die Geschäftsführer:innen Dr. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht sind vor allem mit Online-Videos bekannt geworden und vertreiben Produkte wie „Arthro Forte+ Premium“, „Q1O+“, „Vital+ Premium“ und „Vitamin B 12+“.

Bemängelte Werbung fast wortgleich wiederholt

Vor Gericht ging es um die Aussage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere — unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“ Diese fand sich Mitte Mai 2022 nahezu wortgleich wieder auf der Homepage. Dies werteten die Verbraucherschützer als kerngleichen Verstoß. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte nun diese Rechtsauffassung und verhängte gegen Liebscher & Bracht eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro (Az. 3-10 O 64/22).

„Mit den neuen Werbeaussagen hat das Unternehmen klar gegen seine Unterlassungspflicht verstoßen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Schmerzgeplagte Menschen sollten nicht von irreführenden Marketingaussagen zum Kauf überteuerter Produkte verleitet werden, deren Nutzen fragwürdig ist. Deshalb werden wir auch künftig darauf achten, dass sich die Firma an die Unterlassungserklärung hält und weitere Verstöße entschieden verfolgen.“

Die Verbraucherschützer hatten die Werbeaussage 2022 als unzulässig abgemahnt, da einige der verwendeten Inhaltsstoffe zum Beispiel allergische Reaktionen auslösen können und die zusätzliche Einnahme von Vitaminen bei bestimmten Personen schädliche Wirkungen hervorrufen kann, somit die Einnahme keinesfalls für „Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten“ empfohlen werden kann.

Nicht mehr „Schmerzspezialist Nr.1“

Seit der Abmahnung darf sich Roland Liebscher-Bracht außerdem auch nicht mehr „Schmerzspezialist Nr. 1“ nennen, da er kein Mediziner ist, sondern Wirtschaftsingenieur. Zudem wurde der Umstand abgemahnt, dass negative Bewertungen nicht veröffentlicht worden waren. Auch ein Werbeversprechen für das Produkt „Schmerzfrei-Drücker-Set (Basis)“ dürfen Liebscher & Bracht seit der Abmahnung nicht wiederholen, da es unzulässigerweise den Eindruck einer Erfolgsgarantie erweckte („hilft dir sofort gegen Schmerzen“, „akute Schmerzen sofort herunterfahren ohne Medikamente“).

Weiterführende Infos und Links:

  • Mehr zu irreführender Gesundheitswerbung unter www.faktencheck-gesundheitswerbung.de
  • „Faktencheck Gesundheitswerbung“ ist ein Projekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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