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Bundesweite SchwerpunktprĂŒfung gegen Schwarzarbeit
Am 25. April 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Baustellen kontrolliert. Ziel der ĂberprĂŒfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler BeschĂ€ftigung, von ScheinselbststĂ€ndigkeit sowie sogenannten Leistungsbetrug.
Bei den Kontrollen des Hauptzollamts Frankfurt am Main waren 83 Zöllner*innen im Einsatz auf einer GroĂbaustelle in Frankfurt am Main. Aktuell wurden insgesamt 48 Arbeitgeber ĂŒberprĂŒft und vor Ort 223 Arbeitnehmer*innen zu ihrer BeschĂ€ftigung befragt.
Folgende Feststellungen sind zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt:
- In 39 FĂ€llen wurde der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ordnungsgemÀà nachgekommen. Dies bedarf einer weiteren PrĂŒfung der GeschĂ€ftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern.
- Des Weiteren wurden acht Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer eigeleitet, da sie der AusweismitfĂŒhrungspflicht nicht nachkamen.
- AuĂerdem wurden sieben VerstöĂe gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt.
- Es ergaben sich zwei Hinweise auf Leistungsmissbrauch von Arbeitnehmern und vier Hinweise auf ScheinselbststÀndigkeit.
- In drei FĂ€llen erhielten Arbeiter*innen nach eigenen Aussagen nicht den derzeit in der Baubranche gĂŒltigen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro.
An die durchgefĂŒhrten PrĂŒfungen schlieĂen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere GeschĂ€ftsunterlagen geprĂŒft werden. Hierbei stehen die Zoll-Ermittler in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Der Zoll legt bei der BekĂ€mpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe. Immer wieder werden hier VerstöĂe in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main fĂŒhrte im Jahr 2022 umfangreiche PrĂŒfungen bei 472 Arbeitgebern durch. Dabei wurden die ArbeitsverhĂ€ltnisse von 3.953 Personen ĂŒberprĂŒft.
Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und buĂgeldrechtlichen Ermittlungen belĂ€uft sich auf rund 5,3 Millionen Euro.
1.538 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen sowie 684 BuĂgeldverfahren (darunter 57 wegen MindestlohnverstöĂen). 2.231 Strafverfahren wurden eingeleitet sowie 896 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (darunter 79 wegen MindestlohnverstöĂen).
Christine StraĂ, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: „Gerade in der Baubranche gibt es komplizierte Umgehungs- und Verschleierungsformen. Wir nehmen daher alles genau unter die Lupe unter risikoorientierten Aspekten: aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, von VerbĂ€nden oder auch anderen öffentlichen Stellen. Wir befragen die Personen vor Ort und prĂŒfen alle GeschĂ€ftsunterlagen. Dies geschieht nicht nur auf der Baustelle selbst, sondern am jeweiligen Firmensitz, beim Steuerberater oder auch an Amtsstelle.“
Die FKS fĂŒhrt ganzjĂ€hrig regelmĂ€Ăig SchwerpunktprĂŒfungen in verschiedenen Branchen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen prĂ€ventiven Charakter einer hohen Anzahl an PrĂŒfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler BeschĂ€ftigung.
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