Der Zoll warnt vor falschen Mitteilungen auf das Smartphone, in denen behauptet wird, eine Sendung läge beim Zoll und es wären Gebühren fällig. In der Nachricht ist zudem ein Link enthalten.
Bei dieser Art von Mitteilungen handelt es sich weder um Nachrichten des Zolls noch des jeweilen Transportunternehmens, sondern um eine Betrugsmasche. Der Empfänger soll nach Weiterleitung über den Link Überweisungen vornehmen beziehungsweise seine Bankdaten preisgeben.
Vereinzelt hatten sich Bürger an den Zoll gewandt, weil sie den – zumeist kleinen – Betrag einzahlen wollten, um eine vermeidliche Sendung zu erhalten. Andere hatten schon direkt an die Bundeskasse überwiesen beziehungsweise wollten das Geld persönlich bar bei der Zahlstelle des Hauptzollamts einzahlen.
Der Zoll rät, bei Erhalt einer solchen Nachricht diese einfach zu löschen. Der Zoll tritt niemals auf diese Art an Paketempfänger heran, schickt Links oder fordert sie zu Zahlungen auf – überdies gibt es in der Kommunikation mit Behörden eine ausreichende Frist, um sich gegebenenfalls über die Echtheit von Schreiben und Mitteilungen zu informieren.