Zoll online – Pressemitteilungen – Bilanz 2022 des Zollfahndungsamts Dresden

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Sichergestellte Pakete mit Marihuana

1.765 Ermittlungsverfahren gegen 2.344 Tatverdächtige eingeleitet; 762 Kilogramm Rauschgift und 5,9 Millionen Zigaretten sichergestellt

Das Zollfahndungsamt Dresden hat auch im Jahr 2022 einen bedeutenden Beitrag zur Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität geleistet.

Die Bandbreite der hiesigen Ermittlungen umfasste grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte, Verbrauchsteuerstraftaten, grenzüberschreitende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Waffen und Sprengstoff, Arznei- und Dopingmittel, Artenschutz und gewerblicher Rechtsschutz sowie die Hinterziehung von Einfuhrabgaben.

Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.765 Ermittlungsverfahren gegen 2.344 Tatverdächtige neu ein und führte eine Vielzahl von bestehenden Verfahren fort.

Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 127 Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von 198.280 Euro aus.

Durch ihre Ermittlungen deckten die Dresdner Zollfahnder*innen Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von über 24,9 Millionen Euro auf und stellten unter anderem sicher:

  • 762 Kilogramm Betäubungsmittel
  • 5,9 Millionen Zigaretten
  • 3,5 Tonnen Wasserpfeifentabak
  • 88.013 pyrotechnische Erzeugnisse
  • 329 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände
  • 170 Kilogramm verbotene Arzneimittel
  • 15 Kilogramm Dopingmittel
  • 59.340 gefälschte Markenprodukte
  • 245 Erzeugnisse von oder aus geschützten Tierarten

Weitere Auszüge aus der Bilanz

Verbrauchsteuerkriminalität

Verbrauchsteuern stellen die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung dar und umfassen die sogenannten indirekten Steuern auf Genussmittel (Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee) sowie Energieerzeugnisse (Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle) und den elektrischen Strom.

Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt aufgrund der lukrativen, illegalen Gewinnaussichten ein enormes Betrugspotenzial. Dieses verursacht – neben erheblichen Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – insbesondere auch Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft.

Das Zollfahndungsamt Dresden leitete im Berichtsjahr insgesamt 63 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich neu ein und stellte unter anderem mehr als 5,9 Millionen Zigaretten, knapp 3,5 Tonnen Wasserpfeifentabak sowie über 886.000 Liter an sogenannten Substituten sicher.

Betäubungsmittelkriminalität

Die Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamts Dresden dar.

Die Ermittler*innen des Zollfahndungsamts Dresden sowie der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) leiteten in diesem Deliktsbereich insgesamt 778 Verfahren neu ein und stellten über 762 Kilogramm Betäubungsmittel sicher.

Im Einzelnen handelt es sich hierbei unter anderem um:

  • 134 Kilogramm Kokain
  • 317 Kilogramm Marihuana
  • 89 Kilogramm Methamphetamin beziehungsweise Crystal
  • 111 Kilogramm MDMA
  • 8 Kilogramm Heroin
  • 20 Kilogramm Opium
  • 2.500 Ecstasy-Pillen

Hier schlagen sich unter anderem die weiter zunehmenden Sicherstellungen von Postsendungen mit Betäubungsmitteln im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamts Dresden nieder.

Zum überwiegenden Teil waren die Postsendungen nicht für Deutschland bestimmt, sondern für Adressaten in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit erhielten die Fahnder*innen in den Zielländern umgehend Mitteilungen über die hiesigen Feststellungen. Das hier sichergestellte Rauschgift wurde in 18 Fällen kontrolliert an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und damit deren Ermittlungen maßgeblich unterstützt.

Der Schmuggel von Rauschgift im Straßenverkehr wurde davon allerdings nicht gänzlich abgelöst und stellte auch im vergangenen Jahr einen wichtigen Teil der Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden dar. Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität beim Zollfahndungsamt Dresden das Vorgehen gegen den Schmuggel von Crystal (Methamphetamin) und Marihuana im Vordergrund.

Bei den hiesigen Ermittlungsverfahren mit direktem Bezug zu Sicherstellungen an der Grenze zur Tschechischen Republik konnte ein geringer Anstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Es ist allerdings festzustellen, dass sich als Hauptbezugsquelle der Tatverdächtigen für Crystal (Methamphetamin) und Marihuana die Niederlande etabliert haben.

Hinterziehung von Einfuhrabgaben

Im Berichtsjahr wurden 23 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet, bei denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. Der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren stand in Zusammenhang mit der Falschanmeldung der Warenwerte sowie der Warentarifnummern bei der Einfuhrabfertigung von Waren. Daneben waren im letzten Jahr auch Verstöße gegen Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union Gegenstand der Ermittlungen.

Sonstige Verbote und Beschränkungen

Unter Verboten und Beschränkungen sind alle EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zu verstehen, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung, der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem gewerblichen Rechtsschutz dienen.

Die Ermittlungsschwerpunkte des Zollfahndungsamts Dresden liegen hierbei in den Deliktsbereichen der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Marken- beziehungsweise Produktpiraterie, des Arznei- und Dopingmittelschmuggels sowie im Bereich des Artenschutzes.

Waffen- und Sprengstoffkriminalität

In diesem Deliktsbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen, insbesondere in Form von unerlaubter Pyrotechnik.

Die Ermittler*innen des Zollfahndungsamts Dresden bearbeiteten im Vorjahr 397 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich und stellten unter anderem über 88.000 pyrotechnische Erzeugnisse sowie 329 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände sicher. Dabei handelte es sich um verbotene, erlaubnispflichtige oder nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen versehene Waffen, wie Schlagringe, Messer, Reizstoffsprühgeräte, verschiedenste Elektroimpulsgeräte, Softairwaffen und Waffenteile für scharfe Schusswaffen.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im Deliktsbereich des gewerblichen Rechtsschutzes wurden im vergangenen Jahr sieben Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. Den Schwerpunkt bildeten hierbei Verfahren wegen Verdachts von Rechtsverletzungen geschützter Marken oder Herkunftsbezeichnungen.
Der betroffene Warenkreis erstreckte sich von Armbanduhren (70 Stück) über Schuhe (10.000 Paar) bis zu Textilien (49.000 Stück).

Arznei- und Dopingmittel

Wegen Verstößen gegen das Arzneimittel- sowie gegen das Antidopinggesetz ermittelten die Bediensteten des Zollfahndungsamts Dresden im Vorjahr in 441 Fällen.

Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren über 128.561 Tabletten, 170 Kilogramm Pulver und zwei Liter verbotene Arzneimittel sowie 33.480 Tabletten, 15 Kilogramm Pulver und 14 Liter an Dopingsubstanzen.

Artenschutz

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten stehen unter diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

In 38 Ermittlungsverfahren gingen die Dresdner Zollfahnder*innen im letzten Jahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz nach und stellten dabei unter anderem 174 Erzeugnisse aus der Haut artengeschützter Schlangen (Python), 56 Erzeugnisse aus Elfenbein, 15 Erzeugnisse vom Waran sowie 1.285 Seepferdchen sicher.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten zudem Sicherstellungen von Adlerholz im mittleren zweistelligen Kilogrammbereich (44,83 Kilogramm). Der Adlerholzbaum, auch Agarbaum genannt, liefert ein begehrtes Holz, das unter anderem als Adlerholz, Paradiesholz, Rosenholz oder Aloeholz bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um ein äußerst seltenes und kostbares Räucherholz, das in Südostasien und Nordostindien erhältlich und nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt ist.


Sichergestellte Pakete mit Marihuana


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Sichergestellte Pakete mit Marihuana

Quelle : Zoll.de

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