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München, 3. November 2017
Illegale Beschäftigung in München
Auf 22 ägyptische Bauarbeiter trafen Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vergangene Woche am späten Nachmittag nach einem Hinweis der Münchner Polizei auf einer Baustelle im Münchner Süden.
Die Bauarbeiter hatten wegen noch ausstehenden Lohnzahlungen die Baustelle kurzerhand bestreikt. Fünf von ihnen hatten zudem die Baukräne des Generalunternehmers besetzt. Nachdem die Ägypter den Baukran wieder verlassen hatten, stellten die Zöllner im Laufe der weiteren Kontrolle fest, dass die ägyptischen Arbeitnehmer auf der Baustelle für eine italienische Firma arbeiteten und hierfür nach Deutschland entsandt worden waren.
Alle Bauarbeiter hatten zwar einen italienischen Aufenthaltstitel, jedoch besaßen nur 13 von ihnen den nötigen unbefristeten Daueraufenthalt-EU, welcher sie zum Ausüben einer Erwerbstätigkeit legitimiert. Die anderen neun Männer hatten lediglich einen befristeten italienischen Aufenthaltstitel, welcher sie nicht zu der Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt.
„In Abstimmung mit der Münchner Staatsanwaltschaft wurden die neun Ägypter daraufhin vorläufig festgenommen und für Vernehmungen zur Dienststelle gebracht. Am frühen Morgen des nächsten Tages konnten die Ägypter wieder freigelassen werden“, berichtete Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Die weiteren Ermittlungen gegen die beschuldigten ägyptischen Arbeitnehmer und den verantwortlich Handelnden der italienischen Firma werden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit München geführt.
Gemäß § 30 Nummer 3 in Verbindung mit § 21 Beschäftigungsverordnung benötigen entsandte Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (hier: Italien) die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehaben, für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten keinen Aufenthaltstitel für eine Dienstleistungserbringung in Deutschland.
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Quelle : Zoll.de
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