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Kiel, 9. November 2017
Einkünfte dem Jobcenter verschwiegen
Einer 38-jährigen Frau wurde durch die Finanzkontrolle Lübeck des Hauptzollamts Kiel aufgrund eines anonymen Hinweises zu Unrecht bezogenes Arbeitslosengeld II von über 4.000 Euro nachgewiesen.
Durch diesen Hinweis, der beim Jobcenter Kreis Segeberg einging, stellten die Zollbeamten im Laufe der Ermittlungen fest, dass das nicht ihre einzigen Einkünfte waren. Über zwei Jahre war sie im Prostitutionsgewerbe tätig und verdiente sich so fast 7.000 Euro dazu. Dieses Einkommen verschwieg die Frau allerdings gegenüber dem Jobcenter.
Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit forderte das Jobcenter das zu Unrecht gezahlte Arbeitslosengeld II in Höhe von 4.000 Euro zurück.
Das Amtsgericht Norderstedt verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe zu 900 Euro.
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Quelle : Zoll.de
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