Der Senat hat sich für die laufende Legislaturperiode vorgenommen, die kommunale Biblio-theksversorgung in einem Berliner Bibliotheksgesetz als Pflichtaufgabe öffentlicher Daseins-vorsorge festzuschreiben.
Das neue Gesetz soll Ziele, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Berliner Öffentlichen Biblio-theken definieren, verbindliche Standards in der Bibliotheksversorgung festlegen und deren laufende Weiterentwicklung ermöglichen. Hierfür wurden in einem ersten Schritt Eckpunkte für das Gesetz erarbeitet, die kürzlich dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben wur-den. In einer weiter ausdifferenzierten Form werden sie nun einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt.
Das Eckpunktepapier wurde heute an die Bezirke sowie bekannte Stakeholder verschickt und ist unter dem Titel „Bibliotheksgesetz für Berlin“ hier veröffentlicht:
https://www.berlin.de/sen/kultur/kultureinrichtungen/bibliotheken-und-archive/artikel.1350449.php
Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 30. September 2023 hierzu Stellung zu nehmen, per Mail an Bibliotheksgesetz@Kultur.berlin.de
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden die Stellungnahmen ebenfalls auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlich.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de