Zoll online – Pressemitteilungen – Augen auf beim Schnäppchenkauf im Internet!

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Dresden, 11. Dezember 2017

Weihnachten steht vor der Tür und vielen sitzt nun die Zeit im Nacken. Also wird schnell im Internet nach günstigen Angeboten geschaut.

Das Hauptzollamt Dresden rät bei Interneteinkäufen zur Vorsicht. „Oftmals entpuppt sich das vermeintlich günstige Produkt als Fälschung“, sagte Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamts.

Ob Bekleidung, Spielwaren, Taschen oder Kosmetika – die Marken- und Produktpiraterie ist weiter auf dem Vormarsch. Allein 2016 beschlagnahmte das Hauptzollamt Dresden in mehr als 3.800 Fällen Produkte mit Verdacht auf Schutzrechtsverletzungen. Denn im Gegensatz zu persönlich mitgeführten Waren im Reiseverkehr gibt es im Postversand keine Ausnahmen. Schon bei einem gefälschten Artikel wird der Zoll aktiv.

Und auch auf ein zweites Problem weist der Zoll hin. „Viele Waren, die über Internet bestellt und aus einem Nicht-EU-Land stammen, erfüllen nicht die erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Produktsicherheit. Vom EarPod über elektrische oder elektronische Teile bis hin zu medizinischen Instrumenten stellen wir immer wieder Waren fest, die die Sicherheit und die Gesundheit unserer Bevölkerung gefährden können“, so Heike Wilsdorf. Das betrifft vor allem auch den Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland im Weg des Postversands. Dies ist nicht nur verboten, sondern kann auch durchaus gefährlich sein.

Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

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Quelle : Zoll.de

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