Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll ermittelt erfolgreich in Münster

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Münster, 14. Dezember 2017

Geld- und Bewährungsstrafen für Leistungsbetrüger

Die erfolgreichen Ermittlungen der Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster führten in gleich mehreren Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch das Amtsgericht Münster.

So erging gegen einen 28-jährigen Schüler aus Münster ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen Betrugs. Dieser hatte es unterlassen, seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von rund drei Wochen bei einem Personaldienstleister der Agentur für Arbeit entsprechend mitzuteilen. Da der junge Mann bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war, muss dieser nun neben dem entstandenen Schaden von knapp 200 Euro zusätzlich eine Geldstrafe von 1.050 Euro bezahlen.

Weiterhin verhängte das Amtsgericht Münster einen rechtskräftigen Strafbefehl in Höhe von 2.200 Euro gegen eine 43-jährige Mutter aus Münster, weil die Tochter trotz Leistungsbezug gleich zwei Beschäftigungen bei zwei großen Unternehmen am Wohnort aufgenommen hatte. Hierdurch entstand dem Jobcenter ein Schaden von nahezu 2.000 Euro. Aufgrund dieses Fehlverhaltens muss die Mutter als Vorstand der Bedarfsgemeinschaft nun neben der Schadenswiedergutmachung auch die Strafe bezahlen.

Wegen gemeinschaftlichen Betrugs verurteilte das Amtsgericht ein Ehepaar aus Münster zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.000 Euro. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Münster hatten ergeben, dass sowohl das Ehepaar als auch dessen 17-jährige Tochter jeweils eine entgeltliche Beschäftigung während des Leistungsbezugs aufgenommen hatten. Dem Jobcenter als Leistungsträger verschwiegen sie die Aufnahme einer Beschäftigung, sodass ein Schaden von über 3.200 Euro entstanden war.

In einem weiteren Fall verurteilte das Amtsgericht einen 42-jährigen Leistungsbezieher aus Münster zu einer Geldstrafe von 3.100 Euro, da er es unterlassen hatte, gegenüber dem Jobcenter seine Arbeitsaufnahme bei einem Münsteraner Eventservice anzuzeigen. Dem Jobcenter Münster entstand hierdurch ein Schaden von über 1.000 Euro. Nachdem die Ermittlungen des Hauptzollamts abgeschlossen waren, verhängte das Gericht eine hohe Strafe, da der Beschuldigte bereits einschlägig vorbestraft war.

Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht darüber hinaus einen ebenfalls einschlägig vorbestraften 38-jährigen Mann aus Münster. Dieser hatte zuvor insgesamt drei Arbeitsaufnahmen gegenüber dem Jobcenter nicht angezeigt, obwohl er Sozialleistungen bezogen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf 2.000 Euro.

Dass auch eine vermeintlich geringe Überzahlung das Fass zum Überlaufen bringen kann, musste schließlich ein 29-jähriger Münsteraner erfahren. Der Mann hatte es gleich zwei Mal unterlassen, dem Jobcenter seine geringfügige Arbeitsaufnahme anzuzeigen. Neben der Überzahlung an Sozialleistungen von gut 100 Euro, muss er nun 400 Euro Strafe zahlen.

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Quelle : Zoll.de

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