Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Lutherstadt Wittenberg (ots)
Am Sonntag, den 8. Oktober 2023 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 17:40 Uhr durch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn informiert, dass ein Intercityexpress auf der Bahnstrecke zwischen Lutherstadt Wittenberg und Berlin, in Wittenberg mehrere Schottersteine überfahren hat und folglich eine Schnellbremsung einleiten musste. Der Zug kam nach circa 400 Metern zum Stehen und die Strecke musste gesperrt werden. Glücklicherweise kam es weder zu Beschädigungen an dem Zug, noch wurden Reisende durch den abrupten Bremsvorgang verletzt. Der Notfallmanager der Bahn und eine Streife der Bundespolizei verlegten umgehend zum Ereignisort. Der Notfallmanager stellte sowohl auf dem betroffenen, als auch im Nachbargleis Schottersteine und ein kleines Holzbrett fest. Der Intercityexpress setzte seine Fahrt fort. Dennoch kam es aufgrund des Sachverhaltes und der Streckensperrung, welche bis 18:14 Uhr andauerte, bei insgesamt 21 Zügen zu 415 Minuten Verspätungen. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat gegen zunächst unbekannte Täter ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet und benötigt die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen, vermutlich Kinder oder Jugendliche, geben, welche sich am Sonntag, den 8. Oktober, gegen 17:40 Uhr im Bereich des Hauptbahnhofes Lutherstadt Wittenberg oder in unmittelbarer Nähe davon aufgehalten und sich entsprechend verhalten haben? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der Täter sich auch während der Kollision noch im Nahbereich aufgehalten haben. Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder Personenschäden führen kann.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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