Zoll online – Pressemitteilungen – Leistungsbetrug lohnt sich nicht

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1.800 Euro Geldstrafe für rund 600 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Nienburg für einen Leistungsbezieher aus Nienburg aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im November 2021 hatte der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hat. So konnte er rund 600 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezogen hat, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs führten.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort und wahrheitsgemäß benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Leon-Marvin Freitag, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle : Zoll.de

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