BPOL NRW: 32-Jähriger sorgt für mehre Einsätze – Bundespolizisten nehmen …

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POL-EL: Meppen - Verkehrsunfall | Presseportal
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Essen (ots)

Am Freitagabend (20. Oktober) pöbelte ein junger Mann im Essener Hauptbahnhof Reisende an. Kurz darauf beging er mehrere Straftaten, weshalb Bundespolizisten ihn schließlich in Gewahrsam nahmen.

Gegen 19:20 Uhr teilten Bahnmitarbeiter der Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen mit, dass sich eine randalierende Person am Bahnsteig aufhalten würde. Die Beamten begaben sich unverzüglich zum Gleis 1 und trafen dort auf einen 32-Jährigen. Dieser verhielt sich während der Kontrolle zunehmend aggressiver. Da der algerische Staatsbürger keine Ausweisdokumente mit sich führte und die Herausgabe seiner Personalien verweigerte, brachten die Einsatzkräfte ihn zur Bundespolizeiwache. In der Jackeninnentasche fanden die Polizisten schließlich ein Dokument auf, welches etwas in Mitleidenschaft gezogen war. Die Beamten erteilten dem Mann anschließend einen Platzverweis für den Hauptbahnhof.

Wenig später beobachteten die Einsatzkräfte dann jedoch, wie der Aggressor mehrfach gegen einen Fahrausweisautomaten schlug. Beim Einschreiten baute er sich bedrohlich vor den Polizisten auf und schlug mit seinen Armen um sich. Beruhigen ließ er sich jedoch nicht, sondern beleidigte und bedrohte diese. Als der 32-Jährige dann lautstark schreiend auf eine Beamtin zuging und zu einem Schlag ausholte, wurde er an einer Wand fixiert und anschließend gefesselt.
Auf dem Weg zu den Wachräumen ließ der Aggressor sich mehrfach zu Boden fallen und beschimpfte die Bundespolizisten abermals. Auch bei der Durchsuchung sperrte er sich und versuchte sich dieser zu entziehen. Etliche Versuche, auf den Wohnungslosen beruhigend einzuwirken, schlugen fehl.

Ein Arzt untersuchte den Algerier, bevor er in das Gewahrsam der Polizei Essen zur Unterbindung von weiteren Straftaten gebracht wurde. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung ein.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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