Wert der verbotswidrig ausgeführten Waren: etwa zwei Millionen Euro
Am 25. Oktober 2023 hat das Zollkriminalamt nach umfangreichen Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sechs Durchsuchungsbeschlüsse in Geschäfts- und Wohnräumen sowie einen Haftbefehl gegen einen Unternehmer aus dem Raum Kassel wegen Verdachts von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz vollstreckt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2022 und 2023 diverse elektronische Bauteile, Modellflugzeugmotoren sowie sonstige Güter durch vorgeschobene Umgehungslieferungen nach Russland ausgeführt und damit gegen die Sanktionen gegen Russland verstoßen zu haben.
Die betreffenden Bauteile wurden dabei über einen Zwischenempfänger in Hong Kong an ein in St. Petersburg ansässiges Unternehmen geliefert, welches dem Mitgesellschafter des deutschen Unternehmers zuzurechnen ist.
Zu den Waren zählen auch Modellflugzeugmotoren, die unter anderem in der russischen „Orlan 10 Drohne“ eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um Drohnen, die nach vorliegenden Erkenntnissen durch die russischen Streitkräfte im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine in unterschiedlichen Varianten, unter anderem zur Zielführung des Artillerie-Feuers sowie zu Aufklärungszwecken, eingesetzt wird.
Insgesamt 120 Motoren haben Fahnderinnen und Fahnder des Zollkriminalamts bereits im Sommer 2023 präventiv sichergestellt und somit eine mögliche Ausfuhr nach Russland erfolgreich verhindert.
Direktionspräsident des Zollkriminalamts Dr. Tino Igelmann
„Dieses Verfahren zeigt erneut auf, dass die Bereiche der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung im Zollkriminalamt erfolgreich ineinandergreifen und damit der Zollfahndungsdienst eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von Sanktionsumgehungen einnimmt.“
Darüber hinaus wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, zwei hochpreisige Fahrzeuge illegal exportiert zu haben. Diese wurden auf dem Transportweg nach China/Hongkong umgelenkt und nach Russland verbracht. Die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen nach Russland ist nach den Sanktionsbestimmungen grundsätzlich ebenfalls verboten.
Neben der aufwendigen Ermittlungsarbeit des Zollkriminalamts war in diesem Verfahren auch der internationale Informationsaustausch mit Partnerbehörden zur Aufklärung der Tatvorwürfe von besonderer Bedeutung.
Der Wert der verbotswidrig ausgeführten Waren beläuft sich auf etwa zwei Millionen Euro.
Kontakte für Rückfragen