Zoll online – Pressemitteilungen – Leistungsbetrug lohnt sich nicht

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1.200 Euro Geldstrafe für rund 700 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Dreißig Tagessätze zu je 40 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Stolzenau für einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Nienburg aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im April 2021 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger (Agentur für Arbeit) nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 700 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle : Zoll.de

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