Odenwald-Kreis | Gemeinsame Alkohol-Testkauf-Aktion des Landratsamts und der Polizei als präventive Maßnahme der Kommunalen Kriminalprävention im Raum Buchen/Walldürn und Osterburken/Adelsheim durchgeführt

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Elena Brandner Elena Brandner, neue Stipendiatin des Kreises (Ausschnitt) Quelle: Neckar-Odenwald-Kliniken


Neckar-Odenwald-Kreis. Im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention wurden im Kreisgebiet im November zum zweiten Mal in diesem Jahr Alkohol-Testkäufe durchgeführt. In Begleitung von Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Heilbronn, des Referats Prävention, Außenstelle Mosbach, des Polizeireviers Buchen, des Polizeipostens Adelsheim und der Koordinierungsstelle für Kommunale Kriminalprävention im Neckar-Odenwald-Kreis, Marion Günther und Ines Braach, prüften jugendliche Testkäufer des Landratsamtes, ob beim Verkauf von hochprozentigen alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Schwerpunkt der Aktion waren dieses Mal der Raum Buchen/Walldürn und Osterbuken/Adelsheim. Die Verkäufer und Verkäuferinnen sind verpflichtet, sich beim Alkoholkauf im Zweifelsfall einen Ausweis zeigen zu lassen und den hochprozentigen Alkohol nicht an Minderjährige abzugeben. Bei den insgesamt 25 Testkäufen in Supermärkten, Getränkemärkten und Tankstellen kam es in zehn Fällen zu Beanstandungen.

Alle getesteten Unternehmen, die sich korrekt verhalten haben, bekamen vom Präventionsreferat ein schriftliches Lob. So auch beim Lidl-Markt in Walldürn, wo sich Verkäuferin Frau Clayton vorbildlich an der Kasse verhielt. Sie verlangte den Ausweis der jugendlichen Testkäuferin und verweigerte dann den Kauf.

Wo es zu Beanstandungen kam, wurden durch Kriminalhauptkommissar Daniel Rost von der Prävention Heilbronn, der Polizeikommissar-Anwärterin Leonie Kampa vom Polizeirevier Buchen, der Ersten Polizeihauptmeisterin Julika Mirtschink von der Prävention Mosbach und der Ersten Polizeihauptmeisterin Nadja Weber vom Polizeiposten Adelsheim Aufklärungsgespräche mit dem Verkaufspersonal und den Marktleitungen geführt. In diesen Fällen wird es zudem eine Geldbuße geben. Oft verhielt sich das Verkaufspersonal anfänglich korrekt und verlangte den Ausweis der Testperson, verrechnete sich dann aber beim Alter und gab den Alkohol dann an die jugendlichen Käufer ab. In einigen Fällen wurde der Alkohol aber auch ohne zu zögern verkauft. Einen Grund für dieses Verhalten sehen die Verantwortlichen bei Polizei und Landratsamt auch im Zeitdruck, dem das Personal an den Kassen ausgesetzt ist. Die Verkäuferinnen und Verkäufer wurden deshalb nochmals eindringlich darum gebeten, sich für die Ausweiskontrolle die nötige Zeit zu nehmen und auf die vorhandenen Hilfsmittel wie die Displayanzeige an der Kasse zurückzugreifen, die eine korrekte und schnelle Altersberechnung erleichtern.

Grundsätzlich rät Marion Günther als Koordinatorin der Aktion beim Landratsamt dem Verkaufspersonal weniger auf die Erscheinung der Jugendlichen zu achten. „Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig kontrollieren! Ziel der jährlich stattfindenden Testkäufe ist die Sensibilisierung zum Einhalten des Jugendschutzes, was im Interesse aller liegen sollte.“

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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