Zoll online – Pressemitteilungen – Bargeld beim Zoll nicht angemeldet

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Bußgeldverfahren eingeleitet


Zöllnerin beim Auffinden von Bargeld im Pkw

Mitte November 2023 kontrollierten Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach anlässlich der Einreise beim Zollamt Weil am Rhein-Otterbach zwei Reisende, 60 und 49 Jahre alt, welche auf Nachfragen lediglich ein in der Schweiz erworbenes Motorrad zur Abfertigung anmeldeten.

Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs wurde eine Laptoptasche aufgefunden, darin befindlich eine Papiertüte mit einem Bündel Bargeld. Auf Nachfrage des Zöllners, um wie viel Bargeld es sich handle, wurden schließlich 10.000 Euro angemeldet. Das Bargeld verdoppelte sich wundersamerweise nach anschließender Zählung auf fast 23.000 Euro.

Die Beamten leiteten daraufhin wegen Nichtanmeldung ein Bußgeldverfahren ein. Es wurde eine Strafsicherheit in Höhe von 3.300 Euro erhoben.

Nach Zahlung der Strafsicherheit sowie der Abgaben für das Motorrad konnte das Ehepaar die Reise fortführen.

Bei der Einreise nach Deutschland müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll angemeldet werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Weitere Informationen zu Barmitteln finden Sie in der Rubrik „Reisen“:

Anmelde- bzw. Anzeigepflicht bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat

Quelle : Zoll.de

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