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Frankfurt am Main, 2. Februar 2018
Strafverfahren gegen Reisenden eingeleitet
Am 18. Januar 2018 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Doha (Katar). Ein Passagier, welcher den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passieren wollte, führte mehrere große Gitterkisten aus Kunststoff mit sich, welche üblicherweise für den Transport von Lebensmitteln benutzt werden.
Erst auf Befragen gab der Reisende an, es handele sich dabei um 15 Kilogramm Weiße Trüffel, die er als Geschenk mitbringe. Einen Zahlungsnachweis konnte er nicht vorweisen.
Der Warenwert war deshalb nach den Zollwertrichtlinien zu ermitteln. Da der Reisende die teuren Pilze beim Zoll nicht angemeldet hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der verhinderte Steuerschaden beträgt 2.140 Euro.
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Quelle : Zoll.de
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