Im Rahmen der Vorbereitungen für den Neubau einer Grundschule am Standort Bruno-Baum-Straße 72 mit 423 neuen Schulplätzen hat das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt, Sachbereich Baumschutz, die von der in Amtshilfe bauenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragte Ausnahmegenehmigung zur Baumfällung geprüft und entsprechend den Bestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Fällung von 51 geschützten Bäumen (Weiden, Ahornarten, Pappeln und Eichen) direkt auf dem Baugrundstück und weiteren sieben, teilweise geschädigten Pappeln auf dem Nachbargrundstück, das für die Bauzufahrt benötigt wird.
Die Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung enthält außerdem Vorgaben zum Schutz der zu erhaltenden Bäume und die Verpflichtung, zum einem die Fällung innerhalb der Vegetationsruhe bis zum 28. Februar und zum anderen bis spätestens zum 30. November 2026 die auferlegten Ersatzpflanzungen von mindestens 55 einheimischen Laubbäumen vorzunehmen.
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