(31. Januar 2024) München / Brüssel – Zur heutigen Ankündigung der EU-Kommission, die verbindliche Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche unter bestimmten Voraussetzungen auszusetzen, erklärte Bayerns Landwirtschaftsministerien Michaela Kaniber in München:
„Die Einsicht kommt für die Landwirte leider sehr spät. Aber besser spät als gar nicht. Endlich ist sie auch bei der EU-Kommission angekommen: Stilllegungen sind ein Instrument von gestern. Aus Bayern heraus kämpfe ich seit Langem gegen pauschale Stilllegungsverpflichtungen und werbe für produktionsintegrierte Maßnahmen nach bayerischem Vorbild. Wir brauchen diese Flächen, um darauf nachhaltig und umweltverträglich Nahrungsmittel, aber auch biogene Rohstoffe und erneuerbare Energien zu erzeugen. Hier geht es nicht darum, erneut Versorgungssicherheit und Umwelt- und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen. Denn beides ist zugleich möglich. Bundesminister Cem Özdemir fordere ich schon jetzt auf, diesen sinnvollen Vorschlag auch zu unterstützen. Der Bund muss diese zusätzliche Option aber auch so ausgestalten, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Öko-Regelungen gibt und auch KULAP Maßnahmen nicht angepasst werden müssen. Denn die Anbauplanungen der Landwirte sind überwiegend abgeschlossen und die Antragstellung fürs KULAP und VNP läuft bereits auf Hochtouren.“
Nach der Ankündigung der Kommission kann die aktuelle Stilllegungsverpflichtung von vier Prozent der Ackerfläche ausgesetzt werden, falls sieben Prozent der Ackerflächen mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten bestellt werden und dabei auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet wird. Die einbezogenen landwirtschaftliche Flächen würden dann für die Produktion zur Verfügung stehen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Boden-, Gewässer- und Klimaschutz sowie zur Steigerung der Biodiversität liefern.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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