Zoll online – Pressemitteilungen – Geldstrafen für Sozialleistungsbetrüger

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Singen, 28. Februar 2018

Hauptzollamt Singen ermittelte wegen Leistungsmissbrauch

Wegen gemeinschaftlichen Betrugs sowie gemeinschaftlichen versuchten Betrugs hat die zuständige Staatsanwaltschaft gegen zwei Eheleute aus dem Landkreis Waldshut jeweils einen Strafbefehl erlassen. Gegen die beiden wurden Geldstrafen in Höhe von 2.700 Euro beziehungsweise 2.100 Euro verhängt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, haben die Eheleute über einen längeren Zeitraum hinweg zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen bezogen.
Trotz regelmäßiger Einkünfte aus einer Tätigkeit im Baugewerbe gab der Mann mehrfach gegenüber dem zuständigen Jobcenter wahrheitswidrig an, über keinerlei eigenes Einkommen zu verfügen.

Zur Verschleierung seines Einkommens erschien der verurteilte Ehemann mehrfach persönlich beim Jobcenter, um dort zu erklären, dass er sich auf Arbeitssuche befände. Er habe sich bereits mehrfach erfolglos beworben, jedoch aufgrund des Betreuungsbedarfs der Kinder keine Zeit für eine Arbeitsaufnahme. Bei diesen (Schutz-)Behauptungen handelte es sich jedoch ausnahmslos um Unwahrheiten.
Das bestehende Arbeitsverhältnis und die daraus resultierenden Einkünfte wurden bewusst – auch von der Ehefrau – verschwiegen, um eine Kürzung oder den Entfall der Sozialleistungen zu vermeiden und sich somit einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Auf diese Weise haben die Eheleute den zuständigen Leistungsträger um knapp 12.000 Euro betrogen. Diese zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden von den Eheleuten zurückgefordert.

Der Fall kam durch einen Datenabgleich des Jobcenters ans Tageslicht. Die beiden Strafbefehle sind zwischenzeitlich rechtskräftig.

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Quelle : Zoll.de

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