Wichtiger Zwischenerfolg bei den Rechtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe zu …

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Wichtiger Zwischenerfolg bei den Rechtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe zu ...


Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

  • Nach dem rechtlichen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun das Verwaltungsgericht Braunschweig die Deutsche Umwelthilfe zum Verfahren beigeladen
  • Im Dezember 2023 wurde gerichtlich bestätigt, dass die DUH die Umweltinteressen in einem von einem Pestizid-Hersteller initiierten Gerichtsverfahren zu verschärften Anwendungsbedingungen für das hochgiftige Insektizid „Sherpa Duo“ vor Gericht vertreten kann
  • Das obergerichtlich bestätigte Recht der DUH auf Beiladung in diesem Verfahren stärkt die Rechtsposition und weitere Klagen der DUH gegen Produkte mit dem Pestizidwirkstoff Flufenacet

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich abermals erfolgreich zu einer Herstellerklage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (BVL) beiladen lassen und stärkt damit die Interessen der Umwelt im Verfahren. Der Hersteller des umweltschädlichen Pflanzengifts „Tactic“, die Adama Deutschland GmbH, klagt gegen die Verhängung von Anwendungsbeschränkungen durch das BVL vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 1 A 569/21). Konkret geht es um Anwendungsbestimmungen, nach denen die Jahresmenge pro Hektar des extrem schädlichen Wirkstoffs Flufenacet begrenzt wird und eine Anwendung auf sog. drainierten Flächen zum Schutz der Gewässer verboten wird. Die DUH setzt sich außerdem für die Durchführung eines Monitorings zur Überprüfung der Beschränkung ein.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig zieht mit der Beiladung die Konsequenz aus einem vorangegangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen. Die DUH hatte bezüglich einer weiteren Herstellerklage zu Anwendungsbestimmungen für das Insektizid „Sherpa Duo“ ebenfalls die Beiladung beantragt, die das VG Braunschweig in erster Instanz noch abgelehnt hatte. Das OVG korrigierte diese Entscheidung im Dezember 2023 und gab der Beschwerde der DUH statt (Az. 10 OB 125/23). Dieser Rechtsauffassung schloss sich das Verwaltungsgericht im hiesigen Verfahren nun an. Das ermöglicht es der DUH nun, vor Gericht detailliert auf die negativen Umweltauswirkungen dieses hochgiftigen Pestizids einzugehen und sich für strenge Anwendungseinschränkungen einzusetzen, um Bestrebungen des Herstellers zum unbeschränkten Einsatz des Mittels Einhalt zu gebieten. Damit kann erreicht werden, dass das Mittel wenigstens nur unter den vom Umweltbundesamt für zwingend erforderlich erachteten Umweltschutzauflagen zum Einsatz kommen darf. Der in „Tactic“ enthaltene Wirkstoff Flufenacet ist besonders hinsichtlich seines Abbaustoffs Trifluoracetat (TFA) sehr bedenklich. Dieser reichert sich im Grundwasser an und kann dort nicht wieder herausgefiltert werden, was zur Gefährdung des Trinkwassers führt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir sind noch ganz am Anfang unserer rechtlichen Schritte, um den Einsatz hochtoxischer Pestizide wie ‚Tactic‘ zu beenden bzw. in einem ersten Schritt massiv zu begrenzen. Der Einsatz von Pestiziden mit dem Wirkstoff Flufenacet bedroht unsere Gewässer und damit auch sauberes Trinkwasser. Der Hersteller ist sich scheinbar auch nicht zu schade, gegen die Auflagen zum Schutz des Grundwassers und der menschlichen Gesundheit zu klagen, obwohl solche hochgiftigen Pestizide verboten werden müssen. Und dies werden wir in weiteren Klagen bei besonders giftigen Pestiziden auch durchsetzen.“

Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH in dem Verfahren vertritt: „Die Beiladung zu der Herstellerklage komplettiert die eigenen Klagen der DUH mit fachlicher Unterstützung von foodwatch gegen die Zulassungen mehrerer Pflanzenschutzmittel. Für den Wirkstoff Flufenacet im Pflanzenschutzmittel ‚Tactic‘ hat die DUH zudem einen Antrag bei der EU-Kommission auf Überprüfung der zuletzt erfolgten Verlängerung der Genehmigung gestellt. Der ursprüngliche Genehmigungszeitraum lief bereits Ende 2013 aus, seitdem hat die EU-Kommission die Genehmigung mehrfach ohne Aktualisierung der Risikobewertung vorläufig verlängert. Dies ist aus rechtlicher Sicht bedenklich, da das Pflanzenschutzmittelrecht aus Sicherheitsgründen grundsätzlich eine Aktualisierung der Risikobewertung in regelmäßigen Abständen erfordert.“

Hintergrund:

Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch bereits sechs eigene Verfahren gegen die Zulassung extrem schädlicher Pestizid-Produkte, darunter auch gegen „Tactic“. Diese richten sich gegen das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Neben dem glyphosathaltigen Produkt Roundup PowerFlex hat die DUH Klage gegen die Herbizide Gardo Gold sowie Dual Gold des Herstellers Syngenta Agro GmbH u.a. mit dem Wirkstoff S-Metolachlor beim VG Braunschweig eingereicht. Ein weiteres Gerichtsverfahren wurde gegen das Herbizid Elipris (Corteva GmbH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert. Daneben hat sich die DUH zu einer Herstellerklage gegen eine Anwendungsbestimmung bezüglich Sherpa Duo beiladen lassen.

Zugleich hat die DUH zwei Anträge auf Aufhebung der Genehmigung des besonders schädlichen Wirkstoffs Flufenacet und des extrem klimaschädlichen Sulfurylfluorid bei der EU-Kommission gestellt. Zudem wurde bereits Klage gegen die Verlängerung der Genehmigung von S-Metolachlor auf EU-Ebene eingereicht.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
030 8847280, douhaire@geulen.com

Andreas Winkler, Pressestelle foodwatch
0174 3751689, presse@foodwatch.de

DUH-Newsroom:

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Original Quelle Presseportal.de

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