Ganzheitlicher und risikoorientierter Prüfungsansatz als stetige Ziele
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) veröffentlicht ihre Jahresbilanz 2023. Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verfolgt die FKS sowohl einen ganzheitlichen als auch einen risikoorientierten Prüfungsansatz.
Insgesamt 1.010 Arbeitgeberprüfungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken im Jahr 2023 durch. Im Rahmen dieser Prüfungen wurden rund 6.400 Arbeitnehmer befragt und ihre Beschäftigungsverhältnisse überprüft.
An diese Personenprüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche und häufig komplexe Überprüfungen der Geschäftsunterlagen an, die gegebenenfalls in Ermittlungsverfahren münden. So wurden in 2023 knapp 2.160 Strafverfahren eingeleitet und circa 2.050 Strafverfahren abgeschlossen.
Im Rahmen geführter Ermittlungsverfahren der FKS konnte im Jahr 2023 eine Gesamtschadenssumme von rund 15,1 Millionen Euro festgestellt werden.
Ganzheitlicher Prüfungsansatz
„Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zeigt sich in verschiedenen Formen. Daher erfolgen die Prüfungen der FKS grundsätzlich ganzheitlich“, so Anja Ball, Leiterin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob zu Unrecht Sozialleistungen bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Neben risikoorientierten, aber auch verdachtsunabhängigen Prüfungen beteiligte sich die FKS des Hauptzollamts Saarbrücken im Jahr 2023 regelmäßig an bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Diese fanden unter anderem im Bauhaupt- und Nebengewerbe, in der Gastronomie, im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie im Kurier-, Express- und Paketdienstleistungsgewerbe statt.
Organisierte Formen der Schwarzarbeit
Ein weiterer Schwerpunkt der FKS ist die Verfolgung und Bekämpfung organisierter Formen der Schwarzarbeit sowie der Organisierten Kriminalität. Ziel dabei ist das Erkennen und Zerschlagen organisierter Täterstrukturen, die durch ihre illegalen Aktivitäten regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden verursachen. Die Ermittlungsarbeit findet häufig in der gemeinsamen Zusammenarbeit mit der Polizei und der Steuerfahndung statt.
„Die FKS sorgt mit ihren Prüfungen und ihrer Ermittlungsarbeit für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, die sowohl den Arbeitnehmern als auch denjenigen Arbeitgebern, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten, zugutekommen“, betonte Anja Ball abschließend.