Gegen einen 52-Jährigen, der zuvor schon wegen Holocaustleugnungen in Erscheinung getreten war, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun erneut wegen Volksverhetzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Anklage zum Amtsgericht Tiergarten im beschleunigten Verfahren erhoben.
Am 19. Januar 2024 gegen 12:00 Uhr soll der Angeschuldigte unter den Teilnehmern einer Lkw-Mahnwache am Platz des 18. März sichtbar zwei Plakate gezeigt haben: Auf einem war eine Fotografie des Zugangsgebäudes des ehemaligen Konzentrationslagers in Auschwitz zu sehen, wobei die Schrift in schwarzen und nur die letzten vier Buchstaben von „Auschwitz“ in roten Großbuchstaben abgedruckt waren. Auch war dort in roter Schrift in Großbuchstaben der Satz „Kraft durch Wahrheit“ und eine Fotografie eines Haarberges abgedruckt, zusammen mit der Frage „Künstliche Haare oder echte Haare?“.
Gegen die daraufhin erfolgende Festnahme soll er sich dann noch massiv widersetzt haben und auch durch Rufe versucht haben, Dritte zu einem Einschreiten zu bewegen.
Der Angeschuldigte befindet sich wegen dieses Vorfalls in Untersuchungshaft. Er wurde zuletzt am 3. Mai 2023 vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher
Vorherige Pressemitteilung vom 21. Januar 2024:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1407156.php
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de