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Zoll kontrolliert Postpakete
Ein Messer, versteckt in einer Gürtelschnalle, entdeckte der Zoll bei der Kontrolle eines Postpakets Ende Januar 2024.
Ein 37-jähriger Mann aus Singen hatte sich den Gürtel bestellt, nachdem er den Artikel beim Surfen im Internet als Werbung eingeblendet bekommen hatte. Ansprechend hätte er das Design gefunden und sich wegen des versteckten Messers keine Gedanken gemacht, erklärte der Deutsche gegenüber den Zöllnern beim Zollamt Singen-Güterbahnhof.
„Nach dem Waffengesetz sind alle Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen, in Deutschland verboten“, so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.
Der Gürtel und das Messer wurden beschlagnahmt und gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnet.
In anderen Ländern frei erhältliche Waffen sind unter Umständen in der Bundesrepublik verboten und dürfen daher nicht importiert werden. Das illegale Verbringen beziehungsweise die Mitnahme von Waffen und Munition in die Bundesrepublik kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren bestraft werden.
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