Bundespolizeiinspektion Offenburg
Kehl/Offenburg (ots)
Bereits am 25. Februar kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Bahnhof in Kehl einen algerischen Staatsangehörigen. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 42-Jährige wissentlich entgegen eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots in das Bundesgebiet eingereist war und zudem über keinen gültigen Fahrschein für die Fahrt mit dem Nahverkehrszug verfügte.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Algerien wurde daraufhin gestern Nachmittag von der zuständigen Strafrichterin
des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots sowie unerlaubten Aufenthalts trotz Aufenthaltsverbots und Erschleichen von Leistungen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der
Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf
Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg
Saskia Fischer
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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