Finanzkontrolle Schwarzarbeit – gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
„Mit Schwarzarbeit kann kein redliches Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß anmeldet und beschäftigt, konkurrieren. Darum sind die Kontrollen der Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit so wichtig, um einen fairen Wettbewerb zu sichern“, so der Leiter des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), Oliver-Thomas Pampel-Jabrane.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) führten im Jahr 2023 insgesamt 700 Arbeitgeberprüfungen durch. Die Prüfungen fanden in den unterschiedlichsten Branchen statt, im Jahr 2022 waren es 882 Arbeitgeberprüfungen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ihre Prüfungen verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, durch. Dabei folgt sie dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“.
Im Jahr 2023 wurden aufgrund der Prüfungen 1.514 Ermittlungsverfahren (2022: 1.927) wegen Verdachts von Straftaten und weitere 569 Verfahren (2022: 934) wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.
Durch die Gerichte wurden aufgrund von Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamts insgesamt 48 Monate (2022: 143) Freiheitsstrafen und 393.910 Euro (2022: 480.750 Euro) Geldstrafen verhängt. Außerdem wurden Bußgelder und Verwarnungsgelder in Höhe von 140.904 Euro (2022: 290.539 Euro) festgesetzt.
Der ermittelte Gesamtschaden für die Sozialversicherungsträger betrug rund 13,3 Millionen Euro (2022: 9,4 Millionen Euro).