Statistisches Bundesamt: Inflationsrate im Februar 2024 voraussichtlich +2,5 %

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Pressemitteilung Nr. 078 vom 29. Februar 2024

Verbraucherpreisindex, Februar 2024:
+2,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,4 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Februar 2024:
+2,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,6 % zum Vormonat (vorläufig)

WIESBADEN – Die Inflationsrate in Deutschland wird im Februar 2024 voraussichtlich +2,5 % betragen. Dies ist der niedrigste Wert seit Juni 2021 (+2,4 %). Gemessen wird die Inflationsrate als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Januar 2024 voraussichtlich um 0,4 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +3,4 %.

Jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex
und ausgewählter Gütergruppen
Gesamtindex / Teilindex Gewichtung November
2023
Dezember
2023
Januar
2024
Februar
20241
in Promille in %
1 Vorläufige Werte.
2 Sogenannte Kerninflation.
3 Haushaltsenergie und Kraftstoffe.
Gesamtindex 1 000 3,2 3,7 2,9 2,5
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie2 821,41 3,8 3,5 3,4 3,4
Dienstleistungen 503,36 3,4 3,2 3,4 3,4
Waren 496,64 3,0 4,1 2,3 1,8
darunter:
Energie3 73,90 -4,5 4,1 -2,8 -2,4
Nahrungsmittel 104,69 5,5 4,6 3,8 0,9

Trotz der im Januar 2024 ausgelaufenen Preisbremsen für Energieprodukte und der ebenfalls ab Januar 2024 auf die Preise für fossile Brennstoffe wie Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas wirkenden CO2-Preis-Erhöhung waren die Energiepreise im Februar 2024 um 2,4 % niedriger als im Vorjahresmonat. Der Preisanstieg bei Nahrungsmitteln schwächte sich mit +0,9 % zum Vorjahresmonat erneut deutlich ab und lag erstmals seit November 2021 unterhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert und es findet in der Regel keine Revision der Vergangenheitsdaten statt. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Weitere Informationen:

Die endgültigen Ergebnisse für Februar 2024 werden am 12. März 2024 veröffentlicht.

Quelle : destatis.de

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