15.03.2024
Alle heimischen Vogelarten und Fledermäuse sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Sie dürfen weder gestört, gefangen, getötet noch ihre Lebensstätten (Nester, Fledermausquartier) zerstört werden. Wenn bei Renovierungsmaßnahmen, Umbauten, Gebäudeabbrüchen oder Dachneueindeckungen geschützte Arten und/oder deren Lebensstätten betroffen sei sollten, ist die untere Naturschutzbehörde rechtzeitig zu informieren. Bei frühzeitiger Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde lassen sich meist einfache Lösungen finden, um den Arten auch weiterhin Platz zu bieten. Dauernester wie z.B. Schwalbennester sind ganzjährig geschützt, d.h. auch außerhalb der Brutzeit dürfen Schwalbennester nicht ohne Genehmigung beseitigt werden. Gleiches gilt für Fledermausquartiere.
Auskünfte erteilen Ulrich Müller (09371 501-303), Alexander Brand (09371 501-331) und Kim-Joelle Groß (09371 501-311).
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
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