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Saarbrücken, 15. März 2018
Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Ein 47-Jähriger aus dem Donnersbergkreis steht im Verdacht, sich letzte Woche aus dem Urlaub ein Paket nach Hause geschickt zu haben – mit verbotenem Inhalt. Zwei Gramm Marihuana sowie mehrere in Deutschland wohl nicht zugelassene Medikamente befanden sich in der Postsendung.
Mit solchen und ähnlichen Sicherstellungen leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Am heutigen Weltverbrauchertag kommt dem eine besondere Bedeutung zu.
Im Jahr 2016 wurden vom Hauptzollamt Saarbrücken, das für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz zuständig ist,
- 282 Fälle von Produktfälschungen,
- 257 Verstöße gegen die Produktsicherheit sowie fast
- 2.000 Beanstandungen im Bereich des Arzneimittelgesetzes
festgestellt. Dazu wurden unterschiedliche Produkte geprüft und wenn notwendig, auch aus dem Verkehr gezogen und vernichtet. Gefälschte Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut.
Vielfach werden Waren im Internet bestellt, die nicht den deutschen oder europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese Gefahr ist vielen Bestellern nicht bewusst. Deshalb setzt der Zoll neben den Kontrollen auch auf Aufklärung. Über die Internetseite www.zoll.de oder die App „Zoll und Post“ können sich Internetnutzer über die rechtlichen Bestimmungen informieren.
Nachdem das Paket beim Zollamt Kaiserslautern geöffnet worden war, wurde das Marihuana als Beweismittel sichergestellt. Gegen den Paketempfänger wurde wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein Strafverfahren eingeleitet. Neben Marihuana und Medikamenten befand sich außerdem Bargeld in Höhe von 400 Euro in dem Paket. Dieses wurde als Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe im Strafverfahren einbehalten.
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Quelle : Zoll.de
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