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Fenstern, Fensterrahmen und Haustür fehlt CE-Kennzeichnung


Gefälschte CE-Kennzeichnung an Fenster

Bei der Überprüfung der Ladung eines Lkws beim Zollamt Arnsberg, das zum Hauptzollamt Bielefeld gehört, stellte sich heraus, dass die angemeldeten Waren nicht über die für die Abfertigung zwingend erforderliche CE-Kennzeichnung und die speziell für jene Waren erforderliche Leistungserklärung verfügten.

Der Lkw aus Bosnien-Herzegowina hatte Fenster, Fensterrahmen und eine Haustür für eine Fensterfirma aus dem Kreis Unna geladen.

Demzufolge wurde die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Marktüberwachungsbehörde eingeschaltet. Diese teilte mit, dass die Waren in der EU so nicht marktfähig seien, da sie die erforderlichen gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllten.

„In der Zwischenzeit erstellte sich der Inhaber der Fensterfirma sogar eigenständig CE-Kennzeichen und nagelte diese auf die Fensterrahmen. Durch diesen plumpen Täuschungsversuch ließen sich unsere Kolleginnen und Kollegen jedoch nicht hinters Licht führen“, so Sascha Gawenda, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.

„Sollte der im Ausland befindliche Hersteller der Produkte nicht entsprechend nachsteuern, so müsste der Anmelder die Waren wieder ausführen“, erklärte Gawenda abschließend.

Durch das Anbringen einer CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass ein Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht und damit die gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Sicherheit eingehalten werden.

Speziell bei Bauprodukten, bei denen die Europäische Union einheitlich technische Regeln erlassen hat, ist das Beifügen einer sogenannten Leistungserklärung notwendig. Diese dient dazu, verlässliche Informationen über die Eigenschaften des Produkts zu transportieren.

Quelle : Zoll.de

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